Wir kaufen nur den vorderen Teil. Den hinteren Teil erwirb ein anderer Partner. Wir haben damit nichts zu tun. Dieser wollte aber nur kaufen, wenn gebaut werden kann und der Verkäufer wollte beide Teile verkaufen. Ergo, können wir nur kaufen, wenn der hintere bauen kann.
Ein paar neue Infos. Laut unterer Bauaufsicht ist eine Bebauung beider Flurstücke ohne Probleme möglich mit jeweils einem EH. Sollte die Gemeinde rumzicken, wird gemäß Brandenburger Bauordnung §71 eine Ersatzvornahme von der Bauaufsicht vorgenommen.
Aussage der Planerin die wahrscheinlich das Haus planen wird und auch in KW sitzt bzw. sehr gute Kontakte zum Sachbearbeiter der Bauaufsicht hat, auch 0 Problem, wird gehen, hat es mit der Bauaufsicht besprochen.
Eichwalde will eigentlich keine 2.Reihe, aber der Landkreis will mehr Einwohner, daher ist es durch die Leitung der Bauaufsicht vorgegeben 2. Reihe zu ermöglichen.