ᐅ Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?
Erstellt am: 19.04.22 22:01
In der Ruine03.05.22 12:51
hang_häuschen schrieb:
Unsere Planung würde völlig ausreichen um die Förderung zu erhalten. Unser Energieberater hatte also Recht.
Diese Info ist für alle selbst ernannten Energiefachmänner hier 😉Natürlich ist es der KfW egal wie hoch der Raum. Weiter oben im Thread stand doch aber eindeutig, dass die KfWnur Wohnraum fördert. Du hast aber keinen Wohnraum, weil er nicht den geltenden Normen entspricht.
Versuche es aber sein nicht enttäuscht wenn es dann in die Hose geht.
Tassimat03.05.22 13:21
Geht es ausschließlich um die Förderung, oder soll tatsächlich vermietet werden?
Ich denke es wird durchgehen, sofern die KfW keine genaurere Prüfung anordnet. Ist halt reines Glücksspiel.
Nachtrag: Welches Bundesland? Gibt da ja viele Ausnahmen, unter adnerem im Keller und bei kleinen Wohneinheiten je nach Bundesland.
Ich denke es wird durchgehen, sofern die KfW keine genaurere Prüfung anordnet. Ist halt reines Glücksspiel.
Nachtrag: Welches Bundesland? Gibt da ja viele Ausnahmen, unter adnerem im Keller und bei kleinen Wohneinheiten je nach Bundesland.
ypg03.05.22 19:25
Wir können es ja mal so beschreiben:
Definition Einliegerwohnung:
„Was eine Einliegerwohnung heute ausmacht, ist rechtlich klar definiert. Entscheidend ist, dass es sich um eine in sich geschlossene Wohneinheitin einem Wohnhaus handelt. Ein separater Hauseingang ist nicht zwingend notwendig. Auch die gemeinsame Nutzung von Flur oder Treppenhaus ist zulässig. Nicht zulässig ist hingegen die gemeinsame Nutzung von Küche oder Badezimmer. Denn eine Einliegerwohnung muss seinen Bewohnern die Möglichkeit bieten, einen selbstständigen Haushalt zu führen. Voll und ganz unabhängig von den übrigen Räumen des Hauses.“
Quelle: Schwäbisch Hall.
Aber interessanter ist dies hier, und es kommt weiter unten zum Punkt:
„In puncto Raumhöhe machen die Landesbauordnungen ganz konkrete Angaben, was in Ihrem Bundesland gilt. So muss ein Keller, der als Wohnraum genutzt wird, eine Mindest-Raumhöhe erfüllen. 2,30 Meter gelten als Untergrenze, besser wären 2,40 Meter oder 2,50 Meter Raumhöhe.“
„Prüfen Sie, was in Ihrem Bundesland gilt. Erfüllt Ihr Keller diese Basisvoraussetzung nicht, kann das zum K.-o.-Kriterium werden, denn die Raumhöhe lässt sich nachträglich nicht mehr korrigieren.“
Usw.
Quelle: mein Eigenheim
Die KfW-Bank setzt voraus, dass alles stimmt, da sie ja nur Einliegerwohnung unterstützen. Wenn Du rechtlich keine Einliegerwohnung baust, brauchst Du auch keinen Antrag zu stellen.
Definition Einliegerwohnung:
„Was eine Einliegerwohnung heute ausmacht, ist rechtlich klar definiert. Entscheidend ist, dass es sich um eine in sich geschlossene Wohneinheitin einem Wohnhaus handelt. Ein separater Hauseingang ist nicht zwingend notwendig. Auch die gemeinsame Nutzung von Flur oder Treppenhaus ist zulässig. Nicht zulässig ist hingegen die gemeinsame Nutzung von Küche oder Badezimmer. Denn eine Einliegerwohnung muss seinen Bewohnern die Möglichkeit bieten, einen selbstständigen Haushalt zu führen. Voll und ganz unabhängig von den übrigen Räumen des Hauses.“
Quelle: Schwäbisch Hall.
Aber interessanter ist dies hier, und es kommt weiter unten zum Punkt:
„In puncto Raumhöhe machen die Landesbauordnungen ganz konkrete Angaben, was in Ihrem Bundesland gilt. So muss ein Keller, der als Wohnraum genutzt wird, eine Mindest-Raumhöhe erfüllen. 2,30 Meter gelten als Untergrenze, besser wären 2,40 Meter oder 2,50 Meter Raumhöhe.“
„Prüfen Sie, was in Ihrem Bundesland gilt. Erfüllt Ihr Keller diese Basisvoraussetzung nicht, kann das zum K.-o.-Kriterium werden, denn die Raumhöhe lässt sich nachträglich nicht mehr korrigieren.“
Usw.
Quelle: mein Eigenheim
Die KfW-Bank setzt voraus, dass alles stimmt, da sie ja nur Einliegerwohnung unterstützen. Wenn Du rechtlich keine Einliegerwohnung baust, brauchst Du auch keinen Antrag zu stellen.
se_na_2303.05.22 19:44
In Bayern sind das 2.40 lichte Raumhöhe
MayrCh03.05.22 20:28
se_na_23 schrieb:
In Bayern sind das 2.40 lichte RaumhöheWie hier in diesem Faden aber schon völlig richtig dargestellt wurde, gilt das nicht für Gebäudeklassen 1 und 2. Dieser Beitrag entstand in einem 2.25 m Keller-Wohnraum.
SoL03.05.22 20:42
MayrCh schrieb:
Wie hier in diesem Faden aber schon völlig richtig dargestellt wurde, gilt das nicht für Gebäudeklassen 1 und 2.
Dieser Beitrag entstand in einem 2.25 m Keller-Wohnraum.Doof gefragt, da ich gerade mal die Gebäudeklassen gegoogelt habe: 7m Maximalhöhe kann aber knapp werden bei beispielsweise einer Stadtvilla, oder?Wie wird das gemessen, wenn man am Hang baut? OK EG Boden?
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