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ᐅ Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?


Erstellt am: 19.04.22 22:01

Gelbwoschdd20.04.22 12:53
Ich kenne mich ja nicht so gut aus, wie Banken ihre Sicherheiten berechnen, aber wird das nicht ein Problem, wenn von den ursprünglichen Plänen deutlich abgewichen wird? Schließlich hat die Bank durch steigende Baukosten und deswegen kleinerem Bauen, nicht den gleichen Gegenwert nach Fertigstellung. Also was ich sagen will: die Bank stellt Geld zur Verfügung in der Annahme, dass ein Hanghaus 125qm+Keller+Garage gebaut wird. Was ist dann, wenn dann jemand überspitzt formuliert ein überteuertes Tinyhaus für das gleiche Geld hinstellt (ohne Keller und ohne Garage) welches später auf dem Markt vielleicht mit 100K weniger bewertet wird?
Kann die Bank da nicht auch noch ein Veto einlegen. Schließlich dient das "Endprodukt" Haus, ja auch als Sicherheit für die Finanzierung.
gutentag20.04.22 13:11
Ich habe den Plan mal genordet und das Haus eingezeichnet.


Grundriss eines Hauses auf einem Grundstück mit Grenzlinien, Maßangaben und Farbcodierung.


Gelände fällt mMn parallel zur Straße. mit 12 % Richtung SSW??
hang_häuschen20.04.22 13:12
gutentag schrieb:

Ich habe den Plan mal genordet und das Haus eingezeichnet.

[ATTACH alt="Grundstück mit Haus.JPG"]71186[/ATTACH]

Gelände fällt mMn parallel zur Straße. mit 12 % Richtung SSW??

Ganz genau, so ist es richtig.
hang_häuschen20.04.22 13:14
gutentag schrieb:

Ich hatte doch schon aus den Grundrissen den Fehler vermutet, da gab es noch keine Raumhoehen. ABer die Geschosshöhe von 2,60m. Aber da wir beide 2,25 m Deckenhöhe gekommen sind, ist ja Alles gut.

Wäre die Höhe denn dann nun ausreichend oder nicht?
gutentag20.04.22 13:23
hang_häuschen schrieb:

Wäre die Höhe denn dann nun ausreichend oder nicht?
Nein 2,25m sind kleiner als 2,40m. Wie bereits geschrieben wurde, in BY haben Wohnräume eine Mindestdeckenhöhe von 2,40 m.

Klare Fehlplanung. Die Oberkante Fertigfußboden Keller gehört tiefer. Oder das EG vom Haus höher, falls der Bebauungsplan das zulässt.

Budget ist nicht gleich Angebotspreis?
hang_häuschen20.04.22 13:29
gutentag schrieb:

Nein 2,25m sind kleiner als 2,40m. Wie bereits geschrieben wurde, in BY haben Wohnräume eine Mindestdeckenhöhe von 2,40 m.

Klare Fehlplanung. Die Oberkante Fertigfußboden Keller gehört tiefer. Oder das EG vom Haus höher, falls der Bebauungsplan das zulässt.

Budget ist nicht gleich Angebotspreis?

Budget liegt bei 530.000 + 57.000 KfW Förderung.
Im Angebotspreis fehlen aber natürlich Garage, Möbel, Nebenkosten wie Bausstrom und Telefon sowie Außenanlagen abgesehen von Einfahrt und Terrasse.
kellergarage