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ᐅ Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?


Erstellt am: 19.04.22 22:01

hang_häuschen20.04.22 15:07
gutentag schrieb:

Kommen wir mal zu Fragestellung zurück.

Ich würde das Haus so nicht bauen und
aufgrund der Unkalkulierbarkeit der Baukosten

den Plan nochmals gründlich überdenken.

Du hast noch keine verwertbaren Angebote, außer dem Rohbau der aus unerklärlichen Gründen heute schon teurer geworden ist.

Wohl wahr. Ich hatte gerade mit einer Rechtsberatung und der Baufirma gesprochen.

Rechtsberatung sagt, dass Angebot war ein verbindlicher Vertrag der eingehalten werden muss und die Preise nicht mehr angepasst werden dürften.

Baufirma sagt, dass Angebot war noch kein vollständiger Vertrag und er kann die Preiserhöhung bei Stahl und Co. nachweisen. Mit dem freundlichen Hinweis, wenn wir auf die alten Preise bestehen dann müsse er uns Bauvorhaben wohl auf unbestimmte Zeit verschieben…
hang_häuschen20.04.22 15:08
Pacmansh schrieb:

Der hat aber doch auch die Raumhöhe übersehen.

Ich drück euch übrigens sehr die Daumen! Fokussiert euch auf das was gesagt hat!

Stimmt natürlich leider auch wieder..
gutentag20.04.22 15:08
ypg schrieb:

AB:Abstellraum.
Waschmaschine-Anschluss fehlt… auf 17qm Küche, Schlafen plus WZ unterzubringen und dass dann für das Amt als Einliegerwohnung verkaufen ist mutig.

Aber was soll‘s: was kümmert es uns, wie das passieren konnte. Es geht ja jetzt darum, wie man jetzt daraus ein bezahlbares Haus macht!
Also konzentriere Dich darauf!
Einliegerwohnung mit Deckenhöhe von 2,25 m ist eh nicht bewohnbar. Wieso sieht so einen Mangel nicht das Bauamt?

Wir sehen die Notwendigkeit der Umplanung. Der TE sieht das Anders.
gutentag20.04.22 15:10
hang_häuschen schrieb:

Wohl wahr. Ich hatte gerade mit einer Rechtsberatung und der Baufirma gesprochen.

Rechtsberatung sagt, dass Angebot war ein verbindlicher Vertrag der eingehalten werden muss und die Preise nicht mehr angepasst werden dürften.

Baufirma sagt, dass Angebot war noch kein vollständiger Vertrag und er kann die Preiserhöhung bei Stahl und Co. nachweisen. Mit dem freundlichen Hinweis, wenn wir auf die alten Preise bestehen dann müsse er uns Bauvorhaben wohl auf unbestimmte Zeit verschieben…
Diese beiden Aussagen könnten auch von mir sein. War ja nicht Anders zu erwarten nachdem die Baufirma Dir einen Keller eingeredet hat.
hang_häuschen20.04.22 15:11
gutentag schrieb:

Einliegerwohnung mit Deckenhöhe von 2,25 m ist eh nicht bewohnbar. Wieso sieht so einen Mangel nicht das Bauamt?

Wir sehen die Notwendigkeit der Umplanung. Der TE sieht das Anders.

Es ist nicht so, dass ich das prinzipiell ausschließe. Ich weiß nur gerade nicht wie das funktionieren soll! Beim alten Bauunternehmen bleiben oder versuchen einen neuen zu finden? Was ist mit dem Kredit wenn wir das Objekt umplanen und den Keller weglassen? Das sind Fragen die ich jetzt sofort nicht beantworten kann!
HansDampf8820.04.22 15:18
Wie soll er das Ganze denn einfach mal eben umplanen? Geht das denn alles so einfach? Also ernst gemeinte Frage, ich wüsste nicht, wie das einfach so gehen soll?
Kredit läuft und ob die Bank das ohne Weiteres mit einem veränderten Objekt mitmacht, würde ich einfach mal anzweifeln. Unter Umständen also neuer Kredit mit völlig verändertem Zins + Nichtabnahmeentschädigung für den aktuellen Kredit? Weitere Kosten für die Umplanung beim GU? Unter Umständen monatelange Bearbeitungszeit und in der Zeit weiter steigende Kosten?
Weitere Kosten für neuen Bauantrag und neue Baugenehmigung?

Ist die ganze Umplanung dann noch "wirtschaftlich"?
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