W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?


Erstellt am: 19.04.22 22:01

Benutzer20020.04.22 20:57
Ysop*** schrieb:

Frage: Wenn der Vertrag wegen fehlender Widerrufsbelehrung nichtig ist, hätte man da Anspruch auf Entschädigung? Oder wäre der Anbieter sogar fein raus?
Nichtig bedeutet, dass man so tut, als gäbe es denn Vertrag nicht. Und somit dürfte gar nichts passieren. Das wäre ja noch schöner, wenn eine Partei dann Anspruch auf Entschädigung hätte. Könnte man ja auch genau umgekehrt fragen 😉
ypg20.04.22 21:37
TmMike_2 schrieb:

typisch deutsch eben ländersache. wusste ich nicht.
Danke für die Belehrung.
Ist ja auch egal bei dem TE. Er ist schon recht verunsichert, hat zugegeben sehr wenig Ahnung, lässt sich eher beschwatzen und Verträge unterjubeln. Da sollte schon jmd, der Kenntnis hat vom Bau und seinen Eigenheiten, Bauleiter sein.
11ant20.04.22 22:14
Ysop*** schrieb:

Frage: Wenn der Vertrag wegen fehlender Widerrufsbelehrung nichtig ist, hätte man da Anspruch auf Entschädigung? Oder wäre der Anbieter sogar fein raus?
Niemand zwingt den Bauherrn, eine mangelnde oder mangelhafte Widerrufsbelehrung dazu zu nutzen, den Widerruf auszusprechen - er dürfte den Vertrag auch weiterleben lassen und auf die /der Erfüllung bestehen. Das wäre im konkreten Fall nur ungeschickt, denn nach dem angenommenen Angebot bestünde der Anspruch, zum vereinbarten Preis ein Haus mit nicht legal bewohnbarer Einliegerwohnung bauen zu lassen (der deswegen auch die Förderung versagt würde). Das fristgerechte Ziehen der Widerrufsoption ist qualitativ einer einvernehmlichen Auflösung gleich, wer sollte da einen Entschädigungsanspruch draus ableiten ?
Und ja: der Auftragnehmer darf dennoch aufatmen, wenn er den Vertrag zum ihm unlieb gewordenen Preis nicht mehr zu erfüllen braucht (das hatte er ja angedeutet, die Erfüllung dann bis zum Sankt Nimmerleinstag ziehen zu wollen). Ich rechne dennoch nicht damit, daß er sich dankbar zeigen wird.
hanse98720.04.22 22:34
Weil ich ein paar mal Bayern gelesen habe. Wenn das Ganze in Bayern ist, dann hat die Einliegerwohnung ein weiteres Problem. Das Fenster ist zu klein. Eingezeichnet ist es mit etwa 10% der Raumfläche, aber die BayBO fordert für Aufenthaltsräume mind. 12,5% (Rohbaumaß).

Wie schon mal geschrieben wird die Einliegerwohnung einen eigenen Stellplatz benötigen, da es eine eigene Wohneinheit ist. Ich hab mir den Lageplan angesehen und wüste auf die schnelle nicht wo man den einfach mal so hin machen kann. Was sagt denn euer BP genau zu den Stellplätzen?
hang_häuschen21.04.22 04:08
TmMike_2 schrieb:

Ich möchte nur sagen das euer Budget ein Vermögen ist!
Falls euer GU nicht mehr bauen möchte wäre für euch auch eine Entschädigung fällig.
Ich kenne viele GU, die Kunden für eine Vertragsauflösung mit 20-40k Entschädigt habt.

Dann sucht ihr euch einfach einen neuen Rohbauer, Zimmermann, Dachdecker.
Jemand für die Fassade, usw. Wieso soll so etwas nicht funktionieren?!
ich will auch gar keine Entschädigung, ich wäre schon froh wenn der Vertrag einfach als nichtig gilt und wir ohne große Kosten da raus kommen.

Die Auftragsbücher sind hier mehr als vor und auch bei anderen Unternehmen hätten wir das Problem das die Preise derzeit kaum kalkulierbar sind. Und eine Einzelvergabe trauen wir uns nicht zu.
hang_häuschen21.04.22 04:11
ypg schrieb:

Ist ja auch egal bei dem TE. Er ist schon recht verunsichert, hat zugegeben sehr wenig Ahnung, lässt sich eher beschwatzen und Verträge unterjubeln. Da sollte schon jmd, der Kenntnis hat vom Bau und seinen Eigenheiten, Bauleiter sein.

Danke für die nette Einschätzung! Hier stecken übrigens Menschen dahinter.
Wir wissen das wir keine Ahnung haben, sind daher extra zum Bauherren-Schutzbund der den Werkvertrag hätte prüfen und den Bau begleiten sollte. War wahrscheinlich auch wieder falsch.
vertrageinliegerwohnunganspruchentschädigung