ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
Jonnnny10.02.22 19:07
Ich steige leider mit den Förderprogrammen und Kürzeln aktuell nicht mehr durch. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Die FAQ auf den Seiten der KfW und BAFA habe ich gelesen aber durch die zig Abkürzungen nicht verstanden.
Ich habe meine Heizung mit dem alten BAFA Programm 430 ( MAP 50 000 € Kosten 45% Förderung) ausgetauscht.
Jetzt möchte ich mit Einzelmassnahmen über die BAFA die Fenster erneuern, Rollläden automatisieren und den Dachboden dämmen (Förderung 20%).
Bin ich für diese Programme berechtigt?
Die Programme der BAFA laufen ja noch weiter im Gegensatz zur KfW? Richtig?
Ich habe meine Heizung mit dem alten BAFA Programm 430 ( MAP 50 000 € Kosten 45% Förderung) ausgetauscht.
Jetzt möchte ich mit Einzelmassnahmen über die BAFA die Fenster erneuern, Rollläden automatisieren und den Dachboden dämmen (Förderung 20%).
Bin ich für diese Programme berechtigt?
Die Programme der BAFA laufen ja noch weiter im Gegensatz zur KfW? Richtig?
Mudo199127.02.22 16:40
Hallo,
ich habe auch eine Frage. Ich wollte gerade alles bei der BAFA einreichen und stehe vor folgendem "Problem" und will Missverständnisse mit der Behörde von Anfang an lieber vermeiden 😉
Ich habe eine große Schlussrechnung vom Heizungsbauer bekommen auf der natürlich auch Positionen stehen die nicht förderfähig sind. Leider reicht nun die Zeile bei der BAFA nicht aus um alle förderfähigen Positionen auf einmal anzugeben. Meint ihr es wird gemeckert wenn ich es so einreiche:

Danke euch.
ich habe auch eine Frage. Ich wollte gerade alles bei der BAFA einreichen und stehe vor folgendem "Problem" und will Missverständnisse mit der Behörde von Anfang an lieber vermeiden 😉
Ich habe eine große Schlussrechnung vom Heizungsbauer bekommen auf der natürlich auch Positionen stehen die nicht förderfähig sind. Leider reicht nun die Zeile bei der BAFA nicht aus um alle förderfähigen Positionen auf einmal anzugeben. Meint ihr es wird gemeckert wenn ich es so einreiche:
Danke euch.
bestaik28.02.22 15:04
Wenn man bei einem Bestandsgebäude eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe mit Sanierungsplan austauscht, wäre ja eine Förderung in Höhe von 50% möglich, richtig?
Damit wir aber eine Wärmepumpe richtig nutzen können, müssten die alten Heizkörper raus und eine Fußbodenheizung installiert, sowie die Fenster ausgetauscht werden.
Bekommt man daher dann dieese 50% auf ALLES, was im Zusammenhang mit der Wärmepumpe steht? Auch die Entfernung des Bodenbelags und montierung des neuen Bodenbelags inklusive Materialkosten?
Vielen Dank im Voraus.
Damit wir aber eine Wärmepumpe richtig nutzen können, müssten die alten Heizkörper raus und eine Fußbodenheizung installiert, sowie die Fenster ausgetauscht werden.
Bekommt man daher dann dieese 50% auf ALLES, was im Zusammenhang mit der Wärmepumpe steht? Auch die Entfernung des Bodenbelags und montierung des neuen Bodenbelags inklusive Materialkosten?
Vielen Dank im Voraus.
OWLer18.03.22 15:02
Meine Güte, ich mach um alles wo BAFA drauf steht in Zukunft einen riesen Bogen!
Heute haben sie sich zum 3. Mal bei mir gemeldet und wollen die Fachunternehmererklärung und die Rechnung von mir haben. In 3 Monaten melden sie sich dann bestimmt wieder und wollen was anderes haben und können den Vorgang so lange leider nicht weiter bearbeiten.
Heute haben sie sich zum 3. Mal bei mir gemeldet und wollen die Fachunternehmererklärung und die Rechnung von mir haben. In 3 Monaten melden sie sich dann bestimmt wieder und wollen was anderes haben und können den Vorgang so lange leider nicht weiter bearbeiten.
moHouse18.03.22 15:14
OWLer schrieb:
Meine Güte, ich mach um alles wo BAFA drauf steht in Zukunft einen riesen Bogen!
Heute haben sie sich zum 3. Mal bei mir gemeldet und wollen die Fachunternehmererklärung und die Rechnung von mir haben. In 3 Monaten melden sie sich dann bestimmt wieder und wollen was anderes haben und können den Vorgang so lange leider nicht weiter bearbeiten.Hattest du die denn mit eingereicht beim Antrag?
Oder ärgerst du dich, dass sie das jetzt erst geprüft haben?
bestens10.04.22 17:53
Es sind ja nur Max. 60.000€ pro Wohneinheit erlaubt, pro Jahr?
Heißt also, ich hab 60.000€ im Dezember 2022 und Januar 2023 nochmal 60.000€ Für die gleiche Wohneinheit, solange es unterschiedliche Maßnahmen sind?
Heißt also, ich hab 60.000€ im Dezember 2022 und Januar 2023 nochmal 60.000€ Für die gleiche Wohneinheit, solange es unterschiedliche Maßnahmen sind?
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