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ᐅ Grundriss für schmale Doppelhaushälfte - Keller + 2 Viel Glück+ DG ohne Kniestock


Erstellt am: 26.05.21 11:30

11ant26.05.21 12:44
Das Baufenster ist sehr merkwürdig. Meine generelle dringende Empfehlung der gemeinsamen Planung von Doppelhäusern weite ich insbesondere dann auch auf einen auch gemeinsamen Bau aus, falls uneinheitlich mit / ohne Keller gebaut werden soll.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
mrtnsbr26.05.21 13:01
11ant schrieb:

Das Baufenster ist sehr merkwürdig. Meine generelle dringende Empfehlung der gemeinsamen Planung von Doppelhäusern weite ich insbesondere dann auch auf einen auch gemeinsamen Bau aus, falls uneinheitlich mit / ohne Keller gebaut werden soll.
Baufenster ist so, weil vorher einzelnes Haus. Jetzt Teilung des Grundstücks - damit es für beide halbwegs Sinn ergibt bekomme ich auf meinem (größeren) Grundstück nur diesen (kleineren) Teil des Baufensters ab. Der Nachbar kann aber trotzdem nur genau so bauen, weil es sonst von der Grundflächenzahl wieder nicht passt. Bebauungsplan von 63 - finds auch komisch eine Grundflächenzahl zu definieren und dann ein Baufenster fest aufs Grundstück zu setzen. Sonst würden wir breiter bauen.

Wir bauen zusammen mit dem gleichen Bauträger, beide mit Keller, gleiches Dach etc. Beim Nachbar kommt dann direkt ans Haus die Garage, weil nur noch 5m Abstand zur Grenze. Wenn ich es mir leisten könnte, hätte ich beides gekauft und mir ein schönes Einfamilienhaus draufgestellt 🙂
vonBYnachSH26.05.21 13:04
Überdenkt das unbedingt, mit keinem WC im EG. Freunde von uns haben das so, und ich sag mal so: es ist besch....!! Sagen sie selbst im Übrigen auch.
Wenn Ihr das Haus irgendwann wieder verkaufen wollt, wird das zum Problem.
vonBYnachSH26.05.21 13:09
Ihr müsst ja nicht die ganze Südseite abböschen und könnt die Terrasse von Ost nach Süd rüberziehen...Dann muss das Gästezimmer halt nur mit einem Fenster auskommen.
mrtnsbr26.05.21 13:10
vonBYnachSH schrieb:

Überdenkt das unbedingt, mit keinem WC im EG. Freunde von uns haben das so, und ich sag mal so: es ist besch....!! Sagen sie selbst im Übrigen auch.
Wenn Ihr das Haus irgendwann wieder verkaufen wollt, wird das zum Problem.
Ich finds echt nicht ok, dass hier jeder die Sichtweise meine Frau übernimmt. Das war so nicht besprochen 😀

Man muss aber auch dazu sagen: aktuell haben wir ein Reihenhaus im Hang, Zugang über das Kellergeschoss und dort haben wir das Gäste-WC im Kellergeschoss. Im EG - Wonhzimmer, Küche und Speisekammer. Ist nicht ideal, aber so richtig stört es uns dann auch wieder nicht.

Aber ich habe verstanden: man will ein Klo im EG - ich werde entsprechend umplanen 🙂
Scout26.05.21 13:28
Wegen Baufenster und so:

oft darf es für untergeordnete Bauteile wie Treppen (bei der Außentreppe ist das wohl jetzt schon der Fall, nicht wahr?!) aber auch für Wintergärten und Erker überschritten werden. So könntet ihr euer Esszimmer mit einem Erker erweitern, dafür entfiele halt das planobere Fenster im Kellerbüro.
baufensterkellergeschossgrundstückgrundflächenzahlerker