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ᐅ Grundriss für schmale Doppelhaushälfte - Keller + 2 Viel Glück+ DG ohne Kniestock


Erstellt am: 26.05.21 11:30

ypg26.05.21 17:54
Vielleicht so? Das wäre meine Adhoc-Idee 🙂

Grundriss-Skizze eines Raumes mit Esstisch, Stühlen, Möbeln und Türen.
mrtnsbr26.05.21 18:06
ypg schrieb:

Vielleicht so? Das wäre meine Adhoc-Idee 🙂
[ATTACH alt="grundriss-fuer-schmale-Doppelhaushälfte-keller-2-vg-dg-ohne-kniestock-500029-1.jpeg"]61807[/ATTACH]
Ich glaube dafür ist das Haus zu schmal:


Grundriss: Raum 34 links, Raum 35 rechts, Küche unten links, Wohnbereich mit Esstisch.
mrtnsbr26.05.21 18:21
Und so ist man relativ nah am Originalentwurf. Aber die Treppe ist zu. Ist aber schon echt knapp das ganze.

Grundrissplan: Räume 38, 39 und 37, Treppenhaus und Möbel sichtbar.
ypg26.05.21 18:26
mrtnsbr schrieb:

Ich glaube dafür ist das Haus zu schmal:
Nein. Idealmaß eines 2-Zeilers sind 2,40 (wie schon gesagt). Nimm 2,45 inkl Putz.., dann 15er Zwischenwand, verbleiben 3,55.
60er Schränke auf Flurseite verbleiben 2,95.
Treppenantritt 1,30? Dann hast Du für Deine Zimmertür grob 1,60 über.., meinetwegen 1,40. das passt. Wenn Dir die Speis zu klein ist dann nehme ein 60er hochschrank in der Küche dazu, dann bleibt Dir in der Nische Küche aber kaum noch Platz für den Hochschrank.
Außer, Du ziehst jetzt Flur und Küche bis zur Kellertür, dann setzt Du den Esstisch weiter nach planunten, geht auch.
mrtnsbr schrieb:

Und so ist man relativ nah am Originalentwurf. Aber die Treppe ist zu. Ist aber schon echt knapp das ganze.
1622046061367.png
hm ... wo hab ich mich verrechnet? (Tür vom Flur IN den Wohnbereich...)
Scout26.05.21 20:00
mrtnsbr schrieb:

Okaaay... das wäre ja mal übelst cool. Ich nehms mal mit zum Architekt! Danke für den Hinweis!
Geht.

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Landesbauordnung) vom 8.8.1995 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2017 (GBl. S. 606) und Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GBl. S. 612)


"§ 5 Abstandsflächen … (6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht 1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten 2. Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5 m sind, nicht mehr als 1,5 m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben"


Ich bin mir nicht sicher ob ihr damit die Baugrenze innerhalb eures Grundstückes entsprechend vergrößern dürft, aber wenn, dann dürftet ihr max. 7,5m in der Küche oder im Esszimmer anhängen 😉
mrtnsbr26.05.21 20:05
Scout schrieb:

Geht.

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Landesbauordnung) vom 8.8.1995 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2017 (GBl. S. 606) und Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GBl. S. 612)


"§ 5 Abstandsflächen … (6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht 1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten 2. Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5 m sind, nicht mehr als 1,5 m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben"


Ich bin mir nicht sicher ob ihr damit die Baugrenze innerhalb eures Grundstückes entsprechend vergrößern dürft, aber wenn, dann dürftet ihr max. 7,5m in der Küche oder im Esszimmer anhängen 😉
What? Ich darf auf 5m Länge 1,5m raus im EG? Dann würde ich ich ja den Keller gleich entsprechende mit vergößern. Das wären grob 15qm mehr im Haus. Das wird dann sicher Minimum 20k teurer, aber das wäre spannend. Ich muss mal schauen wie ich das geklärt bekomme.
Aber hier gehts ja um Abstände - bin mir nicht sicher ob das gilt. Bei uns im Bebauungsplan ist da einfach ein rotes Viereck und das definiert die Baufenster.
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