ᐅ Planung Mehrfamilienhaus 1200 €/m²
Erstellt am: 06.02.21 11:51
Laut Plan werden das 9 Wohneinheiten. Dann brauchst 18 Stellplätze.
Die Bebauung rund um ist mit Satteldach. Da wird die Gemeinde berechtigt nein sagen zu Deiner Anfrage mit 3 Vollgeschossen und Flachdach. . Oder gibt es einen Bebauungsplan der das erlaubt?
Ich bin kein Freund von Vor- und Rueckspruenge in der Fassade. Kosten nur Geld. Simple Baukoerper sind doch modern und effektive.
Gibt es keine Geschossflächenzahl oder Grundflächenzahl? Wie gross ist das Grundstück?
Die Bebauung rund um ist mit Satteldach. Da wird die Gemeinde berechtigt nein sagen zu Deiner Anfrage mit 3 Vollgeschossen und Flachdach. . Oder gibt es einen Bebauungsplan der das erlaubt?
Ich bin kein Freund von Vor- und Rueckspruenge in der Fassade. Kosten nur Geld. Simple Baukoerper sind doch modern und effektive.
Gibt es keine Geschossflächenzahl oder Grundflächenzahl? Wie gross ist das Grundstück?
icandoit schrieb:
Laut Plan werden das 9 Wohneinheiten. Dann brauchst 18 Stellplätze.
Die Bebauung rund um ist mit Satteldach. Da wird die Gemeinde berechtigt nein sagen zu Deiner Anfrage mit 3 Vollgeschossen und Flachdach. . Oder gibt es einen Bebauungsplan der das erlaubt?
Ich bin kein Freund von Vor- und Rücksprünge in der Fassade. Kosten nur Geld. Simple Baukörper sind doch modern und effektive.
Gibt es keine Geschossflächenzahl oder Grundflächenzahl? Wie gross ist das Grundstück?Eine Wohneinheit im EG fällt weg wegen Keller und Hauswirtschaftsraum.
Bei uns nur 1,5 pro Wohneinheit.
Es gibt keinen BP und die Bebauung im Umkreis ist auch sehr hoch.
Ebenfalls gibt es auch ein Pultdachhaus direkt in der Nachbarschaft.
Ich bin auch ein Freund der einfachen Bauweise aus genau deinem genannten Grund.
Falls ein Satteldach vorgeschriebenen wird ist das auch kein Weltuntergang.
icandoit schrieb:
Die letzten zwei Fragen hast wohl absichtlich ignoriert? Die sind entscheidend fuer das Projekt.Die Größe steht schon weiter oben (650m2)
Und ich hatte ebenfalls geschrieben es gibt keinen Bebauungsplan und dementsprechend § 34 Baugesetzbuch
Das schliesst aber das Vorhandensein von Geschossflächenzahl oder Grundflächenzahl nicht aus.
Bei uns war mindestabstand 3 m zur Grundstücksgrenze. Nach Abriss gilt 2 m wie Bestand nicht mehr. Nur mal so. Kann bei Dir natuerlich ganz Anders sein.
Abstaedsflaechen sind doch auch im § 34 Baugesetzbuch geregelt. Koennen zum Beispiel von den Wandhoehen zusaetzlich abhaengen.
Wirst ja bald Antwort bekommen. Bin gespannt.
Bei uns war mindestabstand 3 m zur Grundstücksgrenze. Nach Abriss gilt 2 m wie Bestand nicht mehr. Nur mal so. Kann bei Dir natuerlich ganz Anders sein.
Abstaedsflaechen sind doch auch im § 34 Baugesetzbuch geregelt. Koennen zum Beispiel von den Wandhoehen zusaetzlich abhaengen.
Wirst ja bald Antwort bekommen. Bin gespannt.
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