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Erstellt am: 06.02.21 11:51

hegi___31.05.21 13:20
hanghaus2000 schrieb:

Warum nicht?

Die unteren SP etwas steiler, dann bekommst noch einen SP mehr hin.

DG Deckenhöhe 2,30 geht nicht. Mind Hoehe Wohnraum ist mMn 2,40 besser natuerlich hoeher.

Die Hausnummer 67a ist das ein Flachdach?

Ich dachte Du wolltest auch ein Flachdach. Ich haette das 3. Geschoss etwas zurueck versetzt, So wie das Mansarddach auf dem Bild. So ca. 1- 2 m. So loest man das hier in der Gemeinde mit den neuerdings zugelassenen Flachdaechern. Der zusaetzliche Effekt ist, dass Du weniger Probleme mit Abstandsflaechen / Wandhoehen bekommst.


Das mit den Parkplätzen ist eine gute Idee.

Die 2,3m Deckenhöhe ist das maximal mögliche wenn es sich nicht um ein Vollgeschoss handeln soll.

Meinst du die 60A ? Das ist ein sehr Flaches Pultdach. Aber die Gemeinde will ja auf keinen Fall ein Flachdach.
hanghaus200031.05.21 14:40
hegi___ schrieb:

Das mit den Parkplätzen ist eine gute Idee.

Die 2,3m Deckenhöhe ist das maximal mögliche wenn es sich nicht um ein Vollgeschoss handeln soll.

Meinst du die 60A ? Das ist ein sehr Flaches Pultdach. Aber die Gemeinde will ja auf keinen Fall ein Flachdach.

Das mit der Deckenhöhe solltest noch mal pruefen. Ich kenne es eigentlich so, dass es eben ab einer bestimmten Nutzungshoehe kein Vollgeschoss ist.

Du kannst doch das DG auch beim Flachdach soweit zuruecksetzen dass Du die Formel einhalten kannst. Wie hat denn der mit dem blauen Haus die 3 Vollgeschosse hinbekommen?
hegi___31.05.21 14:45
Also so steht es in der Landesbauordnung :


Textseite zur Saarland-Landesbauordnung mit Regelungen zu Geschossen und Grundrissplanung


Das Blaue haus hat nur 2 Vollgeschosse

Wie gesagt möchte die Gemeinde pauschal kein Flachdach haben also bringt auch das zurücksetzen nichts.
11ant31.05.21 15:11
hegi___ schrieb:

Aber die Gemeinde will ja auf keinen Fall ein Flachdach.
Hat sie das denn im Bebauungsplan ausgeschlossen ? - Baurecht ist ja auch für das Bauamt kein Wunschkonzert. Es sind oft nur wenige Grad, die ein Pultdach von einem Flachdach "unterscheiden".

Mache wie ich ja bereits vorschlug ein Pseudo-Mansarddach. Wenn das Staffelgeschoss damit ein Vollgeschoss wäre, dann akkumuliere dort Abstellräume mit maximal 230er Raumhöhe.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
hegi___31.05.21 15:32
11ant schrieb:

Hat sie das denn im Bebauungsplan ausgeschlossen ? - Baurecht ist ja auch für das Bauamt kein Wunschkonzert. Es sind oft nur wenige Grad, die ein Pultdach von einem Flachdach "unterscheiden".
Es gibt ja keinen. Unter der Hand sagen die, ist schon möglich aber dann weniger Geschosse. Ingesamt denke ich kann ich die Wohnfläche dann durch ein Satteldach maximieren.
11ant schrieb:

Mache wie ich ja bereits vorschlug ein Pseudo-Mansarddach. Wenn das Staffelgeschoss damit ein Vollgeschoss wäre, dann akkumuliere dort Abstellräume mit maximal 230er Raumhöhe.
Aber was bringt es mir genau wenn ich die 3/4 Fläche des 1OG auch mit einem normalen Satteldach, ggf mit Gauben, erreichen kann ?
Gefühlt würde ich sagen komme ich bei ähnlicher Wohnfläche mit einem reinem Satteldach günstiger weg als mit Mansarddach + Flachdach

Für die Abstellräume würde ich eine Teilunterkellerung machen.
11ant31.05.21 15:39
hegi___ schrieb:

Für die Abstellräume würde ich eine Teilunterkellerung machen.
Wennze mich fraachss, ökonomisch Eulenspiegelskram. Nutz-Teilkeller können vom Quadratmeterpreis leicht über Voll-Wohnkellern zu liegen kommen. Also von den Gestehungskosten würde das m.E. ein Renditetöter, da fährst Du wohl effizienter wenn Du die hier schweizerisch oben anordnest.
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