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ᐅ Grundstücksplanung für ein dreieckiges Grundstück


Erstellt am: 14.12.20 11:53

gutentag11.03.22 09:56
K a t j a schrieb:

So dachte ich mir das schon. Es wird also stockfinster in der Küche. Ich wäre da sehr sauer und von "verkraften" weit entfernt. Aber für's Söhnchen... naja, da ist das was anderes. Normalerweise müsste das alte Haus mit umgeplant und -gebaut werden und zwar auf Deine Kappe.
Das mindert den Zeitwert des Bestands, dann ist die Ablösung für den Bruder geringer. 😉
gutentag11.03.22 10:00
Ich wünsche Dir viel Erfolg. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
K a t j a11.03.22 11:02
naKruul schrieb:

Ablehnungsgrund ist die Außenbereichsthematik und unerwünschte Vorbildwirkung für die verbleibenden Flächen im weiteren Verlauf der Straße.
Wir schwer dagegen Argumente zu finden. Habt Ihr welche?
naKruul11.03.22 11:14
Die Flächen dahinter befinden sich alle in Privatbesitz. Der Teil an der Grenze westlich zur projektierten Fläche gehört meiner Tante. Der andere, weitaus größere Teil einem Nachbarn. Der möchte für seinen Sohn ebenfalls einen Bauplatz (für ein Einfamilienhaus) dort schaffen, meine Tante hat kein Interesse dort zu bauen (>80 Jahre alt). Die aktuelle Diskussion dreht sich um eine Abrundungssatzung oder Grunddienstbarkeiten und/oder Baulasten zugunsten der Stadt, die vorsieht, das der nördliche Teil der Straße nur bis zur Grenze der Bebauung auf der südlichen Straßenseite bebaut werden darf und dann natürlich auch direkt in welchem Umfang. Das entspräche dann noch maximal 2 weiteren Häusern
gutentag11.03.22 11:15
K a t j a schrieb:

Wir schwer dagegen Argumente zu finden. Habt Ihr welche?
Ich würde mit dem 3 Spanner gegenüber argumentieren. Ansonsten lässt der $34 das Bauvorhaben kaum zu, da das Haus das letzte auf der Straßenseite vor dem Außenbereich ist.

Gibt es einen Flaechennutzungsplan aus dem der Außenbereich auf dem Grundstück hervor geht?
naKruul11.03.22 11:40
gutentag schrieb:


Gibt es einen Flaechennutzungsplan aus dem der Außenbereich auf dem Grundstück hervor geht?

Grundstück? Es gibt einen Flächennutzungsplan, der wurde vor 2 Jahren neu ausgerollt. Hier ist der komplette Bereich als Wohnbauland ausgewiesen. Aus dem alleinigen Bestehen des Flächennutzungsplans lässt sich aber kein Rechtsanspruch auf Bebauung ableiten.
bebauungstraßenseitegrundstück