W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Unbebaubares Grundstück nach Paragraph 34 ?


Erstellt am: 19.04.15 08:32

OHeikoZ19.04.15 16:48
Hallo Dirk,

danke für Dein Angebot. Ich habe derzeit nur einen Auszug mit Bodenrichtwerten (s. Anlage). Das Grundstück ist das mit der roten Stecknadel. Die Bebauung ist direkt gegenüber der Nr. 44 geplant, also genau hinter Nr. 41 zur Straße. Nr. 46b wäre aus meiner Sicht ebenfalls 2. Reihe, wobei die Zufahrt über die Zuwegung zur Reithalle verläuft. Nr. 21a im direkt angrenzenden Wohngebiet (Horster Feld) wäre aus meiner Sicht ebenfalls 2. Reihe. Oder sehe ich da etwas falsch? Vielleicht kann man daraus bereits etwas ableiten.

Ich habe heute mit einem Bekannten geredet. Er ist bei der Stadt beschäftigt und wird morgen ebenfalls versuchen an mehr Informationen zu kommen. Er sagte auch, dass auf dem Grundstück an der gleichen Stelle schon einmal ein Wohngebäude stand, welches aber vor Jahren schon abgerissen wurde. Kann das ebenfalls eine gute Begründung sein, um dort auch wieder ein Gebäude errichten zu dürfen?

Ist es u.U. auch zu offensichtlich, wenn jetzt mehrere Leute in der Sache versuchen etwas über das angrenzende Baugebiet zu kommen? Weckt man ggf. "schlafende Hunde"? Oder fällt den Behörden so etwas nicht auf?

Danke & Gruß
Heiko

Kadastrale Karte mit Grundstücksgrenzen, rotem Pin und umliegenden Straßen.
Voki119.04.15 18:17
Ist doch im Grunde gut, wenn sich mehrere Personen kümmern. Das könnte dazu führen, dass die zuständige Behörde sich aus Eigeninteresse noch einmal intensiv anguckt, ob denn ein Versagensgrund auch nun tatsächlich vorliegt. Sie könnten eher einlenken. Das kann dann aber auch dazu führen, dass das genaue Gegenteil eintritt und die Rechtsauffassung durch die nochmalige (intensive) Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass hier definitiv nicht gebaut werden darf.

Du merkst, im Grunde lässt sich ein positives oder negatives Moment hier nicht ableiten.
OHeikoZ19.04.15 18:48
Ja, im Grunde hast du sicher Recht. Ich hoffe eben, dass unser Bekannter einfach den richtigen Ansprechpartner erwischt und ohne großes Aufsehen vielleicht eine allgemeine Aussage erreicht werden kann. Ohne BVA wird dies vermutlich auch nicht schriftlich zu erwirken sein. Eine gute Argumentation hilft dabei sicher weiter.

Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Ich bleibe da jetzt erst Mal dran.
DG19.04.15 21:01
Innerhalb der lila Linie bzw. im WA wirst Du eine Baugenehmigung bekommen, hinter 44 im Bereich außerhalb des WA mit Verweis auf 64b zu 99,9% nicht, es sei denn, Du kannst einen privilegierten Betrieb bzw. ein privilegiertes BV begründen. Bei der Reithalle ist das vermutlich so begründet/genehmigt worden.


Westlich von #44 ist doch auch alles frei - wenn Dir die Lage da so super gefällt, warum baust Du nicht innerhalb des WA!? Oder reden wir irgendwie aneinander vorbei ... kannst Du die Lage des geplanten Wohnhauses mal grob markieren?

MfG
Dirk Grafe
OHeikoZ19.04.15 21:16
Das Grundstück liegt innerhalb des WA. Ich hab in meinem Post versucht, die Lage so gut es geht zu beschreiben. Die rote Nadel steckt schon im richtigen Flurstück. Der Knackpunkt ist wohl, dass das Haus "Auf der !Horst Nr. 41" durch die geplante Bebauung in die zweite Reihe rückt. Das wird als unzulässig beschrieben. Deshalb hatte ich die Idee auf andere Wohnbauten in unmittelbarer Umgebung in 2. Reihe zu verweisen.
OHeikoZ19.04.15 21:27
Ich habe das geplante Baufeld jetzt einmal in rot markiert. So kann man es sich am besten vorstellen.

Viel Glück
Heiko

Kadastrale Karte: Grundstücksgrenzen in lila, roter Pin markiert Gebäudeumriss
grundstückbebauung