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ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.


Erstellt am: 06.12.20 12:14

Isokrates14.12.20 13:02
netuser schrieb:

Verbindung mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung beauftragt hast

Ich habe zwar beides beauftragt, aber bei mir funktionieren die nicht über eine gemeinsame Steuerung.
netuser14.12.20 13:25
Tolentino schrieb:

Ich für meinen Teil habe in meinem Antrag die Kontrollierte-Wohnraumlüftung nur in den Gesamtkosten drin. Ich hatte das Angebot gleich mit hochgeladen (was wohl nicht notwendig ist) dort steht die Kontrollierte-Wohnraumlüftung dann mit drin.

Danke dir, bin gespannt. Ich glaube mich erinnern zu können, dass wir mit dir die gleiche Kombi haben (Vaillant Arotherm plus VWL75/6 + revoVair)? In meinem Fall habe ich allerdings den Vaillant Förderservice in Anspruch genommen und mich eben gewundert, dass im Förderantrag die Kontrollierte-Wohnraumlüftung gar keine Berücksichtigung fand.
Allerdings wurden auch "pauschal" 50.000 EUR beantragt..., so dass hier wohl auch die Kontrollierte-Wohnraumlüftung drunter fällt. Auf die Details kommt es dann wohl zu späteren Zeitpunkt nach der Ausführung und entsprechenden Nachweisen an. So die Auskunft bei mir.
Tomtom214.12.20 18:41
Hallo, ich möchte mich hierzu noch mit folgendem Problem bzw. Rückfragen anschließen.
Wir möchten uns mit Town & Country (noch keinen finalen Vertrag geschlossen) ein Haus bauen. Grundstücksvertrag wird erst im Januar beim Notar unterschrieben.
Da die aktuell Förderung ja am 31.12 ausläuft folgender Plan :
Laut den Richtlinien soll man Eigentümer, Mieter oder Pächter sein. Ein Pachtvertrag lässt sich sicherlich mit dem aktuellen Eigentümer kurzfristig arrangieren (wirklich notwendig?)

Town & Country (bzw deren Heizi) macht mir ein (grobes) Angebot, damit ich den Antrag bei der Bafa noch stellen kann
Alternativ hätte ich noch jemanden, der mir auch ein Komplettangebot (inkl. Bohrung, Fußbodenheizung, Estrich, Pumpe etc.) machen würde und sogar den Antrag stellen würde.

Reichen denn die oben genannten Schritte?
Ich bin mir unsicher ob ich etwas übersehe. Oder mir das jetzt komplett zu einfach vorstelle...
Meiner Meinung beachte ich somit alle notwendigen Voraussetzungen und Bestimmungen und kann dann auch noch kfw55 nutzen (bis 30.06.21)
Danke (habe schon das halbe www durchforstet, aber halbwegs vernünftige Aussagen findet man ja kaum)
WilderSueden15.12.20 22:35
Wenn ich das richtig verstanden habe musst du nur zum Umsetzungszeitpunkt Eigentümer sein, nicht zum Antragszeitpunkt. Ich kann das Grundstück auch erst nächstes Jahr kaufen und hab mich noch nicht mal auf einen Anbieter festgelegt, bin aber am Überlegen ob ich mir auf Basis der bisherigen Kalkulationen einen Antrag stelle. Zu verlieren hat man ja nicht wirklich was
netuser16.12.20 10:04
Vielleicht blicke ich hier nicht richtig durch oder bringe etwas durcheinander, aber mein aktuelles Verständnis ist, dass sich nur diejenigen bis 31.12.20 beeilen sollten, die schon "alles am Laufen haben".
Für diejenigen, die ohnehin erst nächstes Jahr planen mit dem Bau zu beginnen, würde es sich eher lohnen (teils höhere Fördersummen) die neue Bundesförderungen BEG ab dem 01.07.2021 in Anspruch zu nehmen?!

Blöd läufts allerdings für diejenigen, die in der Zwischenzeit bis zum 30.06.2021 auf Förderungen angewiesen sind.
Verstehe ich das soweit richtig?
nordanney16.12.20 10:28
netuser schrieb:

Blöd läufts allerdings für diejenigen, die in der Zwischenzeit bis zum 30.06.2021 auf Förderungen angewiesen sind.
Blöd ist, wenn man überhaupt auf Förderungen angewiesen ist. Jeder Bau sollte auch ohne Förderungen gut funktionieren bzw. finanzierbar sein ;-)
town & countryvaillantantragförderungenanspruchwohnraumlüftung