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ᐅ Town & Country Außenwand bei Energieeinsparverordnung 2016 Haus ausreichend?


Erstellt am: 23.06.17 00:26

ypg26.06.17 09:26
SvenP schrieb:
....Eine klare Formulierung Wäre "Die Größe der Giebel- und traufseitigen Dachüberstände beträgt 50 cm ab Außenkante Klinker. Ortgangziegel und Dachrinne sind in diesem Maß nicht eingerechnet."

Gruß Sven

Das kann und will er aber nicht. Insofern steht dort "Konstruktionbedingt".

Die Dachbalken werden mit bspw 50cm Überstand bei Rohbau erstellt.
Dann hat das Haus mit Dämmung +Putz von 14+2 34cm Überstand (50-14-2)
Bei einem noch tieferen Aufbau der Außenmauer verringert sich der Überstand.

Wenn Du also genau 50cm oder mehr haben möchtest, musst Du das explizit als Sonderausstattung bestellen, damit die Dachkonstruktion an der Außenhülle angepasst wird.

So funktioniert eine Bauleistungsbeschreibung. Und so kann jeder Punkt der Bauleistungsbeschreibung für den Bauherren eine kleine Überraschung beinhalten.

Und so kann aus einem günstigen Haus schnell mal ein teures werden, obwohl die Qualität nicht besser, sondern nur die Ausstattung auf Normalniveau angepasst wird.

Eine Bauleistungsbeschreibung eines wertigeren Anbieters ist oft in vielen Punkten genauer und hat dann event. schon den Anspruch drin.
Wenn man also in mehreren Bauabschnitten einen höheren Anspruch hat, der bei Town & Country nur mit Sonderleistungen durchzuführen ist, sollte mal durchrechnen, ob ein wertigerer Häuslebauer unterm Strich nicht günstiger ist.

Die Bauleistungsbeschreibung ist übrigens Teil des Werkvertrags.


Gruß, Yvonne
markus270326.06.17 12:12
Nordlys schrieb:
Siehste. Und das ist einfach unseriös. Man kann doch nicht ein Haus im Standard anbieten, dass gar nicht baubar ist, jedenfalls nicht legal. Daher sind solche Firmen für mich raus. Karsten

Ja, ich verstehe deine Ansicht schon. Bei uns war das damals allerdings schon noch zulässig, da wir im August 2015 unterzeichnet haben, daher noch die Energieeinsparverordnung 2014 galt. Da aber klar war, dass 2016 gebaut wird, wurde eben gleich die 2016-er Variante berücksichtigt.

Somit war im Standard alles legal und OK. Vielleicht hat der GU die Verträge noch nicht aktualisiert?
Wutzebaer26.06.17 20:03
So schaut es im Bauwerkvetrag aus es ist die Aktuellste Version.

2D-Grundrissplan mit Maßen und Wänden, Innenraumlayout der Architekturzeichnung


Seitenausschnitt eines Bauleitfadens mit Erdarbeiten, Entwässerung, Bodenplatte und Wänden.
Nordlys26.06.17 20:11
Unglaublich. Immer noch 1 ne 24 er Ytongwand ohne Alles....Auch die Bodenplatte kann man doch so nicht machen, die Fundamentstreifen, die die tragenden Wände unterfüttern, müssen doch 80 tief, nicht 30. Wegen frostfrei gegründet. Ein 30 tief gegründetes Haus friert doch hoch.
Lass das, das ist nicht seriös. Was steht denn beim Dach? Wellblech? Bei Wasser, ist Warmwasser Standard? Karsten
Wutzebaer26.06.17 21:06
Also bei der Bodenplatte sehe ich ehrlich gesagt kein Problem. Da es hier in der Gegend so üblich ist sie so zu errichten. Waren jetzt schon in mehreren Neubaugebieten hier und dort hat man das bei der Erstellung eigentlich nur gesehen.
Nordlys26.06.17 21:18
Hm, Fachleute to the front, please. Hier seh ich nur,mdass sie erst den Aushub machen, diese 30 cm ungefähr, dann da diesen Füllsand rein, dann verdichten, dann kommen sie mit nem Minibagger und ziehen da hinein Gräben, 80-100 tief, wo die tragenden Wände sind. In die Gräben kommt erst Beton, dann Stahlstangen dann Beton das Zwischenfeld auch voll Beton mit Stahlgitter drin. So siehts eigentlich hier immer aus. Aber vielleicht ist das auch nur unsere uns Norddeutschen angeborene Gründlichkeit, die uns sogar befähigt, jeden noch so hoffnungslosen Dieselmotor durchs kalifornische Abgasprogramm zu graben? Karsten
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