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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

guckuck215.07.20 10:29
Rallyestreifen schrieb:

Es wäre ein leichtes gewesen diese Konstellation auszuschließen in dem man N Jahre gemäß Grundbuch vor Bauantrag keine Immobilie hätte haben dürfe (oder ähnliches). Das wurde offenbar bewusst nicht gemacht.

Zudem berät die KFW hier aktiv und hilft bei der Gestaltung pro Antragsteller.

Die Moralkeule in solchen Angelegenheiten zu schwingen finde ich befremdlich.

Das ist eine Argumentation die sich auch bei Steuersündern findet. Man hätte ja die Lücke schließen können, dann hätte man sich auch nicht bereichern können.
Das ist allerdings fadenscheinig, weil kein Gesetz, keine Förderrichtlinie so perfekt sein kann, dass Menschen mit Bereicherungsdruck sich keinen Weg ausdenken könnten, Leistungen zu erlangen.
Ein Regel-Dschungel verhindert auch, dass förderberechtigte Personen zu ihrem Geld kommen wg. Komplexität und es macht die Verfahren rechtlich angreifbar.

Daher moralisch nicht ok, aber das ist subjektives Empfinden
guckuck215.07.20 10:31
Egberto schrieb:

Die Schenkung ist nicht zum Schein. Sie muss ja grade wirksam sein, um die Förderung zu erhalten.

Wenn ich jemanden etwas schenke, übertrage ich dauerhaft Eigentum. Wenn ich schon bei der Schenkung erwarte (oder gar vereinbare), den Gegenstand zurück zu erhalten, dann ist das keine Schenkung mehr.
Da kann man nun Wortklauberei unterstellen, rechtlich ist zwischen "Schenkung" und "Leihgabe" aber ein Unterschied zu machen, nicht nur beim Baukindergeld.
Die Schenkung "auf dem Papier" wird hier nur dazu eingesetzt, eine Subvention zu erschleichen. Ob das rechtlich ok, Grauzone oder verboten ist, weiß ich nicht. Mein moralischer Kompass sagt mir aber klar, dass das nicht in Ordnung ist.
Egberto15.07.20 10:47
Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Eigentumsübertragung. Was der Beschenkte damit macht, ist seine Sache. Wenn sogar die KfW noch aktiv berät, kann man wohl überhaupt keinen Vorwurf machen, weil alles aufgedeckt wird. Niemand muss ja solche Vertragsgestaltungen wählen, aber es ist jedenfalls nichts anrüchiges dabei.
kbt0915.07.20 10:58
Neben der Moral und der grundsätzlichen Frage, ob das Baukindergeld für solche Konstrukte gedacht war, ist ja dann die Frage, ob der Aufwand es Wert ist. Zur Wirksamkeit gehört die rechtsgültige Übertragung, die den Notar erforderlich macht. Und, wie ich schon weiter oben schrieb, der Weg zurück unterliegt oft der Schenkungssteuer, weil der Weg zurück je nach Verwandschaftsbeziehung Schenkungsgrenzen hat. Und schriftlich sollte man so ein Konstrukt auch nicht vorher vereinbaren, damit wäre nämlich die erste Schenkung hinfällig. Ich finde es auf jeden Fall daneben.


Tabelle zur Schenkungssteuer nach Verwandtschaft mit Freibeträgen und Beispiel.
HansHansen15.07.20 10:59
Egberto schrieb:

Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Eigentumsübertragung. Was der Beschenkte damit macht, ist seine Sache. Wenn sogar die KfW noch aktiv berät, kann man wohl überhaupt keinen Vorwurf machen, weil alles aufgedeckt wird. Niemand muss ja solche Vertragsgestaltungen wählen, aber es ist jedenfalls nichts anrüchiges dabei.
Das ist deine Ansicht. Ich sehe das eben anders.
Oetti15.07.20 11:01
guckuck2 schrieb:

Die Schenkung "auf dem Papier" wird hier nur dazu eingesetzt, eine Subvention zu erschleichen. Ob das rechtlich ok, Grauzone oder verboten ist, weiß ich nicht. Mein moralischer Kompass sagt mir aber klar, dass das nicht in Ordnung ist.
Um den persönlichen moralischen Kompass geht es aber nicht. Ich fand es damals in der Bank auch nicht ok, wenn Eltern die Girokonten ihrer Babys als Tagesgeldkonten verwendet haben, weil es auf die Kindergirokonten 1 % Guthabenverzinsung gab. Sobald Papi dann wieder ein gutes Investment irgendwo gewittert hat wurde das Geld entweder wieder unter seinem Namen angelegt oder, wenn der eigene Sparerpauschbetrag bereits aufgebraucht war, weiter unter dem Namen des Kindes angelegt. War der Sparerpauschbetrag aufgebraucht, wurde für das Kind eine NV-Bescheinigung beantrag und plötzlich waren Kapitalerträge bis 8000 Euro im Jahr steuerfrei. Wenn Papa dann ein neues Auto gekauft hat, wurde das Geld wieder abgezogen. Das Geld wurde also nur geschenkt für den Zweck des Steuersparens und wieder abgezogen sobald es gebraucht wurde.

Was will ich damit sagen? Es gibt manchmal Konstellationen, die den eigenen Moralvorstellungen widerstreben und die man deshalb ablehnt. Letztlich wurde in dem o.g. Beispiel und in dem Fall des TE eine Lücke im System genutzt und so entweder Abgaben vermieden oder die Gewährung von Transferleistungen ermöglicht. Ich bin da nicht neidisch, sondern gönne es jedem, der eine solche Lücke findet und diese für sich nutzt.
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