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ᐅ Bringt diese Schenkung Vor- oder Nachteile?


Erstellt am: 22.04.2015 19:03

toxicmolotof 23.04.2015 08:06
Ja, das wird gehen, mit guten Argumenten und Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.

Das Problem ist ja nicht nur die Grundschuld sondern auch die laufenden Verpflichtungen (Grundsteuer, Unterhaltung) aus dem Haus.

Doc.Schnaggls 23.04.2015 08:38
Ich denke auch, dass in dieser Konstellation auf jeden Fall das Vormundschaftsgericht einzubinden ist, da dem minderjährigen Geschwister aus der Schenkung auch nicht unerhebliche Verpflichtungen entstehen.

Ich rate dazu vor der Schenkung sowohl einen Gesprächstermin mit allen Beteiligten, als auch mit einem kompetenten Notar und allen Beteiligten durchzuführen, in dem das Vorgehen selbst und alle möglichen Optionen durchgespielt und ggfl. detailliert erläutert werden.

Grüße,

Dirk

MichiQM 23.04.2015 09:15
Habe ganz vergessen, die Eltern wollen sich ein Wohnrecht auf Lebenszeiten eintragen lassen.

Das Haus ist ohne Wohnrecht 60k Wert.


So wie ich das lese, ist meine Freundin dann weiterhin Schuldenfrei oder habe ich das falsch verstanden?


Angeblich wollen sie das Haus nur schenken um später mal keine S t e er zu zahlen beim E r b e.




Jedoch traue ich diesen "Geschenk" nicht wirklich, mir kommt es vor als wäre ein Hintergedanke dabei. Sie sind außerdem finanziell auch nicht gerade gut aufgestellt, gibt noch einige Raten die zu zahlen sind, daher meine Zweifel.

toxicmolotof 23.04.2015 09:17
Welche Steuer beim Erbe?

1/3 von 60TEUR sollte innerhalb aller Freigrenzen bei Eltern <> Kind liegen.

nordanney 23.04.2015 09:20
Erbe oder Schenkung wird ähnlich betrachtet. Da gibt es hohe Freibeträge für z.B. Kinder. Kann also kein Grund sein.
Haus mit Wohnrecht hat dann übrigens keinen Wert mehr 😉

DaGoodness 23.04.2015 09:23
Da für Kinder bei der Erbschaftssteuer ein Freibetrag von 400.000€ gilt, zählt dieses Argument eh nicht.

Das einzige was interessant sein könnte, ist wenn die Eltern pflegebedürftig werden.
Dann kann (in bestimmten Fällen), der Staat auf den Verkauf des Hauses und Übernahme der Pflegekosten bestehen.

Ist das Haus aber mindestens 10 Jahre im Besitz der Kinder, muss der Staat für die Pflegekosten aufkommen.
schenkungwohnrechterbepflegekosten