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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

halmi10.07.20 07:52
gestern kamen zeitgleich zwei Briefe von der Bayern LABO, ganz interessante Geschichte. Mein Baukindergeld Plus wurde genehmigt, die Eigenheimzulage vorerst nicht, da nicht klar ist dass die Baugenehmigung nach dem 30.06.2018 erteilt wurde...

Interessante Geschichte, 2/3 wurden auf der Grundlage genehmigt, werde dann gleich mal anrufen.
Yosan10.07.20 09:27
das ist ja seltsam.
bei uns ist inzwischen bereits die erste Zahlung auf dem Konto, ging also recht schnell
Murmelstein10.07.20 16:16
Tobibi schrieb:

Meiner Frau gehört eine Wohneinheit in einem Studentenwohnheim. Wir könnten da natürlich niemals einziehen, ist eine reine Anlage. Trotzdem steht sie natürlich im Grundbuch und bekommt Miete. Meint ihr, das ist ein Ausschluss Kriterium, weil "Wohnimmobilie"?
Wenn ihr mehr als ein Kind habt kann man da tricksen Verkaufen, verschenken in erster Linie (wird kostenlos sein und Grunderwerb fällt keiner an) Dann Baukindergeld beantragen und nach genehmigung die Wohnung zurück schenken lassen. Ab 2 Kindern lohnt sich der Aufriss
Tobibi12.07.20 17:21
Murmelstein schrieb:

Wenn ihr mehr als ein Kind habt kann man da tricksen Verkaufen, verschenken in erster Linie (wird kostenlos sein und Grunderwerb fällt keiner an) Dann Baukindergeld beantragen und nach genehmigung die Wohnung zurück schenken lassen. Ab 2 Kindern lohnt sich der Aufriss
Geht das denn? Ist das nicht Betrug oder so? Ist aber wohl ohnehin zu spät. Stichtag ist hier meines Wissens der Notartermin.
Mir lässt die Sache immer noch keine Ruhe.
Aus dem Merkblatt der KFW:
"Sofern Ihr Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher
Gemeinschaft oder Kinder) bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch
Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leerstehenden Wohnimmobilie in Deutschland
zur Dauernutzung verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich."
Ich finde nicht, dass die Studentenbude diese Definition erfüllt.

Edit: Jetzt wo ich mein eigenes Zitat nochmal lesey merkte ich dass die Kinder auch kein Eigentum haben dürfen. Auf die Idee waren sonst schon andere gekommen.
kbt0912.07.20 18:42
Murmelstein schrieb:

Wenn ihr mehr als ein Kind habt kann man da tricksen Verkaufen, verschenken in erster Linie (wird kostenlos sein und Grunderwerb fällt keiner an)
Na, na ... da sollte man sich dann aber mal mit Schenkungssteuer beschäftigen ... Eltern an Kind ist nämlich eher ein Einbahnstraßensystem . Und das zu Recht, denn solche Hin- und Hertrickserei sollen vermieden werden.
Libero512.07.20 19:37
Tobibi schrieb:

Geht das denn? Ist das nicht Betrug oder so? Ist aber wohl ohnehin zu spät. Stichtag ist hier meines Wissens der Notartermin.
Mir lässt die Sache immer noch keine Ruhe.
Aus dem Merkblatt der KFW:
"Sofern Ihr Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher
Gemeinschaft oder Kinder) bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch
Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leerstehenden Wohnimmobilie in Deutschland
zur Dauernutzung verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich."
Ich finde nicht, dass die Studentenbude diese Definition erfüllt.

Edit: Jetzt wo ich mein eigenes Zitat nochmal lesey merkte ich dass die Kinder auch kein Eigentum haben dürfen. Auf die Idee waren sonst schon andere gekommen.

Ab wann gilt eine Immobilie eigentlich als Immobilie?

Wir haben vor einem Jahr eine Eigentumswohnung zu Vermietungszwecken von einem GU erworben, die aktuell noch gebaut wird. Jetzt gerade ist der Rohbau fertig, Bezugsfertigstellung ist nächstes Jahr März geplant.

Zwischenzeitlich haben wir ein Grundstück gekauft, auf dem demnächst der Bau unseres selbst bewohnten Einfamilienhaus beginnt.
baukindergeldeigentumimmobilie