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ᐅ Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan


Erstellt am: 29.01.20 11:55

ypg29.01.20 18:00
NatureSys schrieb:

Es gibt immer die Möglichkeit den Bebauungsplan zu ändern.
Zum Beispiel gibt es zum Bebauungsplan unseres Wohngebiet, welcher Anfang der 1970er aufgestellt wurde, zwischenzeitlich 7 Änderungen/Ergänzungen. Zum Teil sind nur einzelne Grundstücke betroffen, zum Teil mehrere Straßenzüge.
Aber doch nicht der Einzelne oder der Bürger.
Und ja: hier wurde ja anscheinend der Bebauungsplan geändert.
DASI90 schrieb:

und auch nicht mit Ein- und Ausfahrten angedient werden dürfen (Halbkreise sind laut Legende das Zeichen dafür):
Danke, das wusste ich noch nicht.
DASI90 schrieb:

Sorry, aber ich muss jetzt noch mal nachfragen. Meintest du dann das es nicht möglich werden wird die Gärten auch noch zu Bebauen?
Ich kenne Bestandsschutz, sofern die Hütte nur umgebaut wird. Wird abgerissen, muss entsprechend der Neuerungen gebaut werden. Das betrifft die Häuser. Was mit den Grundstücken ist, weiß ich nicht.
Ich finde es nicht nachvollziehbar, dass sie das Baufenster nicht gleich vergrößert haben. Allerdings auch irgendwie sympathisch, dass man das alte noch erhalten will. So wie es sagt.
Gartenland ist nach mW übrigens gar nicht bebaubar, sondern eben nur mit einem neuen Bebauungsplan. Die Chance zu Bebaubarkeit wäre also ein neues Baufenster gewesen.
Aber das ist alles nur mein Laienverständnis.
Die ist eine Aufgabe für unsern Fachmann

Im Übrigen wäre etwas mehr Zeichnung informativer gewesen.
NatureSys29.01.20 19:19
Ungeachtet dessen was 11ant und ypg schreiben (deren Aussagen stimmen im Grundsatz), schützt dich der aktuelle Bebauungsplan nicht davor, wenn die Stadt in 10 oder 20 Jahren auf die Idee der Nachverdichtung kommt. Die Stadt kann dann problemlos (bei uns nach Abstimmung im Bauausschuss etc.) den Bebauungsplan ändern. Das ist zwar wenig wahrscheinlich, aber eine Garantie hast du nicht.
kaho67429.01.20 19:34
Das ist wie Glaskugelgucken. Woher soll man wissen, was die Amtsinhaber in Zukunft entscheiden? Wenn ich mir den Plan ansehe, könnte man bei entsprechendem Wohnungsmangel und Druck durch die Öffentlichkeit sehr schnell zu dem Entschluss kommen, dass die wunderschöne Planstr. B vergeudet wäre, wenn sie nicht zu beiden Seiten erschlossen wird. Also ja, ich sehe die Gefahr schon, wenn du Dich z.B. nahe München bewegst. In Gägelow besteht die Gefahr hingegen vermutlich eher nicht.
11ant29.01.20 19:50
ypg schrieb:

Ich finde es nicht nachvollziehbar, dass sie das Baufenster nicht gleich vergrößert haben.
Hallo, geht´s noch ? - die haben doch schon zwei Extrawürste bekommen: 14 statt 12 m Baufenstertiefe und 5 m Bonuslänge hintenraus für die Garagen, die schon stehen. Dass man die bei Abriss und Wiederbebauung im hier Worst Case zwei Meterchen weiter nach vorne ziehen müßte, macht den Speck nicht mager. Eine andere Vorgehensweise kann man in https://www.hausbau-forum.de/threads/Planung-Anbau-für-Haus-der-60er.31348/ bei bestaunen: da wurden die Baufenster eng um die Bestandsbauten geschnürt - mit der Folge, schon für eine WDVS-Nachrüstung vom Baufenster abzuweichen (siehe dort Beitrag #5).

Ewig dieses Gejammer in Deutschland, wenn mal ein Bauherr in einer Satzung nicht sein persönliches Wunsch-Ausnähmchen aufgelistet sieht :-(
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
ypg29.01.20 20:32
DASI90 schrieb:

Die Frage wäre nun ob es über Umwege für die Inhaber möglich wäre den großen verbleibenden Streifen unten auch noch zu Bebauen?

Ich verstehe es so, dass der TE gern „verdichten“ möchte. Zumindest es immer mal als Aussicht geplant hat. Und nun wäre es gar nicht mehr möglich.
DASI9029.01.20 20:41
ypg schrieb:

Ich verstehe es so, dass der TE gern „verdichten“ möchte. Zumindest es immer mal als Aussicht geplant hat. Und nun wäre es gar nicht mehr möglich.

Ne , ich habe nichts dagegen wenn es so bleibt wie festgesetzt. Wir sind einer derjenigen mit einem neu parzellierten Grundstück unterhalb der Gärten.

Uns war schon klar das es keine Garantie dafür gibt, dass es auf immer und ewig frei bleibt. Da jetzt aber schon Stimmen in unserem Umfeld aufgekommen sind von ,,hör Mal, der Bebauungsplan ist total egal, in 4 Jahren wird auch spätestens in den Gärten gebaut‘‘ bis zu ,, da darf nicht gebaut werden‘‘ wollte ich zumindest die Gelegenheit nutzen und an unparteiischer Stelle um Rat zu fragen.
baufenstergarantie