ᐅ Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan
Erstellt am: 29.01.20 11:55
DASI9009.04.20 10:28
Schipa88 schrieb:
Alles klar verstanden
Allerdings darfst du die Nebenanlagen (Gartenhütte, Outdoor-Küche etc.) nicht vergessen. Die sind, wenn im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist, auch außerhalb des Baufensters zulässig Ja, schon klar. Das ist mir aber auch egal. Bist du etwa der Besitzer?
Schipa8809.04.20 10:29
Nein nein, keine Angst wohne in BaWü
DASI9009.04.20 10:32
Ja eben. Wir auch
Schipa8809.04.20 10:34
Ach so dachte NRW. Trotzdem gehört mir kein Grundstück in deiner Nähe