ᐅ Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan
Erstellt am: 29.01.20 11:55
Schipa88 schrieb:
@DASI90 ist das Thema noch aktuell?Ja, hat sich nach wie vor nichts geändert. Wieso?Ja ...
... und am Ende waren wir uns auch einig, dass hier erst mal und wenn überhaupt irgendwann nur sehr schwer etwas kommen kann. Siehe ...
Schipa88 schrieb:
Ach so dann wolltest du nur wissen was in dem mit Kreuzen markierten Bereich kommen könnte evtl. ??? Hab ich dich rictig verstanden?
... und am Ende waren wir uns auch einig, dass hier erst mal und wenn überhaupt irgendwann nur sehr schwer etwas kommen kann. Siehe ...
Escroda schrieb:
Ja. Da hier ausdrücklich erwähnt ist, dass dort nicht gebaut werden soll, handelt es sich IMHO um einen Grundzug der Planung, so dass Befreiungen nach §31 Baugesetzbuch ausgeschlossen sind.
Bliebe für einen "Gartenbebauwilligen" nur, die Gemeinde zur Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans zu bewegen. Eine so grundlegende Änderung eines so neuen Bebauungsplans ist äußerst unwahrscheinlich. Und selbst wenn es so weit käme, könntest Du bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung großen Widerstand signalisieren, so dass die Gemeinde gar nicht mehr gewillt ist, den Plan weiter zu verfolgen.
Absolute Sicherheit gibt's natürlich nur, wenn Du alle Nachbargrundstücke erwirbst .