ᐅ Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan
Erstellt am: 29.01.20 11:55
DASI9009.04.20 09:39
Schipa88 schrieb:
ist das Thema noch aktuell?Ja, hat sich nach wie vor nichts geändert. Wieso?Schipa8809.04.20 09:40
Ich hab noch nicht ganz verstanden was du genau in dem Süd-westlichen Bereich errichten willst vll hab ichs auch überlesen.
DASI9009.04.20 10:02
Wir haben nichts mit dem Bestandsbau zu tun. Uns gehört das Grundstück dahinter.
Schipa8809.04.20 10:03
Ach so dann wolltest du nur wissen was in dem mit Kreuzen markierten Bereich kommen könnte evtl. ??? Hab ich dich rictig verstanden?
DASI9009.04.20 10:08
Ja ...
... und am Ende waren wir uns auch einig, dass hier erst mal und wenn überhaupt irgendwann nur sehr schwer etwas kommen kann. Siehe ...
Schipa88 schrieb:
Ach so dann wolltest du nur wissen was in dem mit Kreuzen markierten Bereich kommen könnte evtl. ??? Hab ich dich rictig verstanden?
... und am Ende waren wir uns auch einig, dass hier erst mal und wenn überhaupt irgendwann nur sehr schwer etwas kommen kann. Siehe ...
Escroda schrieb:
Ja. Da hier ausdrücklich erwähnt ist, dass dort nicht gebaut werden soll, handelt es sich IMHO um einen Grundzug der Planung, so dass Befreiungen nach §31 Baugesetzbuch ausgeschlossen sind.
Bliebe für einen "Gartenbebauwilligen" nur, die Gemeinde zur Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans zu bewegen. Eine so grundlegende Änderung eines so neuen Bebauungsplans ist äußerst unwahrscheinlich. Und selbst wenn es so weit käme, könntest Du bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung großen Widerstand signalisieren, so dass die Gemeinde gar nicht mehr gewillt ist, den Plan weiter zu verfolgen.
Absolute Sicherheit gibt's natürlich nur, wenn Du alle Nachbargrundstücke erwirbst .
Schipa8809.04.20 10:26
Alles klar verstanden
Allerdings darfst du die Nebenanlagen (Gartenhütte, Outdoor-Küche etc.) nicht vergessen. Die sind, wenn im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist, auch außerhalb des Baufensters zulässig
Allerdings darfst du die Nebenanlagen (Gartenhütte, Outdoor-Küche etc.) nicht vergessen. Die sind, wenn im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist, auch außerhalb des Baufensters zulässig