W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan


Erstellt am: 29.01.20 11:55

DASI9009.04.20 09:39
Schipa88 schrieb:

ist das Thema noch aktuell?
Ja, hat sich nach wie vor nichts geändert. Wieso?
Schipa8809.04.20 09:40
Ich hab noch nicht ganz verstanden was du genau in dem Süd-westlichen Bereich errichten willst vll hab ichs auch überlesen.
DASI9009.04.20 10:02
Wir haben nichts mit dem Bestandsbau zu tun. Uns gehört das Grundstück dahinter.
Schipa8809.04.20 10:03
Ach so dann wolltest du nur wissen was in dem mit Kreuzen markierten Bereich kommen könnte evtl. ??? Hab ich dich rictig verstanden?
DASI9009.04.20 10:08
Ja ...
Schipa88 schrieb:

Ach so dann wolltest du nur wissen was in dem mit Kreuzen markierten Bereich kommen könnte evtl. ??? Hab ich dich rictig verstanden?

... und am Ende waren wir uns auch einig, dass hier erst mal und wenn überhaupt irgendwann nur sehr schwer etwas kommen kann. Siehe ...
Escroda schrieb:

Ja. Da hier ausdrücklich erwähnt ist, dass dort nicht gebaut werden soll, handelt es sich IMHO um einen Grundzug der Planung, so dass Befreiungen nach §31 Baugesetzbuch ausgeschlossen sind.
Bliebe für einen "Gartenbebauwilligen" nur, die Gemeinde zur Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans zu bewegen. Eine so grundlegende Änderung eines so neuen Bebauungsplans ist äußerst unwahrscheinlich. Und selbst wenn es so weit käme, könntest Du bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung großen Widerstand signalisieren, so dass die Gemeinde gar nicht mehr gewillt ist, den Plan weiter zu verfolgen.

Absolute Sicherheit gibt's natürlich nur, wenn Du alle Nachbargrundstücke erwirbst .
Schipa8809.04.20 10:26
Alles klar verstanden
Allerdings darfst du die Nebenanlagen (Gartenhütte, Outdoor-Küche etc.) nicht vergessen. Die sind, wenn im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist, auch außerhalb des Baufensters zulässig