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ᐅ Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch


Erstellt am: 02.09.19 19:45

ypg08.09.19 16:26
Schlenk-Bär schrieb:

in diesem Faden wurde kommuniziert, dass das Gebiet zur rechten Seite (mit Bebauungplan) nicht herangezogen werden darf. Warum eigentlich nicht? Man könnte das Reihenhaus als nicht wertbaren Ausreißer ansehen und die Häuser rechts daneben auch mit in den Verlauf der blauen Linie aufnehmen. Dann hätten wir ein Baufenster, was uns gut gefallen würde.

Mal davon abgesehen, dass Escroda mit seinem Beruf und seiner Berufung es schon richtig bewerten wird, würde ich als Laie sagen, dass man das schon an der Gebietsstruktur sieht. Das Baugebiet mit Bebauungsplan hat eine andere Ausrichtung, ist von einer gänzlich anderen Straße angeschlossen und um eine Sackgasse herum angeordnet. Insofern existiert es für Dich gar nicht aber wie schon gesagt: Laieninterpretation.
Schlenk-Bär08.09.19 16:31
Wie ist die Meinung hierzu? Ergibt doch ein schönes Bild , so als Hobby-möchte-gern-Häusle-Bauer.... Das Baufenster wäre für uns ok.


Katastralkarte mit roten Gebäudebereichen (z. B. 80/1) und zwei diagonalen blauen Linien über Parzellen.
ypg08.09.19 16:34
Schlenk-Bär schrieb:

Das Baufenster wäre für uns ok.

Ich versteh Dich nicht. Du wolltest weiter nach hinten. Wenn Du Dich an 18 orientierst, bist Du weiter hinten bzw hast ein großes Baufenster.
Jetzt argumentierst Du gegen Dich selbst.

Ich bin raus. Die Katze beißt sich auf Seite 7 mittlerweile selbst in den Schwanz.
Schlenk-Bär08.09.19 16:49
ypg schrieb:

Ich versteh Dich nicht. Du wolltest weiter nach hinten. Wenn Du Dich an 18 orientierst, bist Du weiter hinten bzw hast ein großes Baufenster.
Jetzt argumentierst Du gegen Dich selbst.
Nein, das tue ich nicht.Bitte exakt die Entwicklung verfolgen. Ich hatte mitgeteilt, dass die hinteren Teile Garagen und Schuppen sind. hatte geantwortet, dass sich streiten lässt, ob diese für die Bestimmung des Baufensters hinzugezählt werden können. Also suche ich nach einer Alternative, die wie im Bild oben aussieht.
ypg schrieb:

Ich bin raus. Die Katze beißt sich auf Seite 7 mittlerweile selbst in den Schwanz.
Wenn Du denkst, dass es der richtige Weg für Dich ist und Du recht hast, dann ist das eben so. Das brauchst Du dann aber nicht anzukündigen. Ist alles freiwillig hier .
ypg08.09.19 20:10
Ich noch mal
In der vorderen Reihe (14,16,18) wirst Du eh bauen dürfen, dafür brauchst Du das Neubaugebiet nicht. Und Du brauchst dafür auch keine große Argumentation, da es ja ein Baugrundstück ist.
Du brauchst für das nicht ersichtliche eine Argumentation, und das wäre nach Deinem Wunsch die hintere Linie.
Escroda08.09.19 23:08
Schlenk-Bär schrieb:

Warum eigentlich nicht?
Weil es ein klar abgegrenzter überplanter Bereich ist. Am Rande eines Bebauungsplans kannst Du auch nicht auf die Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplans verweisen.
Schlenk-Bär schrieb:

Man könnte das Reihenhaus als nicht wertbaren Ausreißer ansehen
Auch wenn ich den Bebauungsplan nicht kenne, sage ich mal "Nein", da ich davon ausgehe, dass hier nach Festsetzungen gebaut wurde. Also kann keine Rede von "Ausreißer" sein, da es städtebaulich so gewollt war.
Schlenk-Bär schrieb:

könnte ich das auch für uns als Argument nutzen?
Nein. Erstens hilft es Dir sachlich nicht und zweitens sollte es im Sondierungsgespräch eben nicht schon um Argumentation gehen. Die kannst Du später im Bauantrag auspacken.
Schlenk-Bär schrieb:

Also suche ich nach einer Alternative, die wie im Bild oben aussieht.
Hätte dein Bild jetzt als den worst case für Dich betrachtet. Wenn das für Dich ok ist, frage ich mich, was nicht ok wäre. So kannst Du ja ganz entspannt in das Gespräch gehen, da ich gar kein Problem mehr erkennen kann.
baufensterfestsetzungen