Sie gehen richtig vor, wenn Sie zunächst in dieser speziellen Situation erst einmal klären, welche Handlungsmöglichkeiten Sie nach nach dem Bau- und Planungsrecht haben, insbesondere nach dem §35 Baugesetzbuch (Außenbereich).
Die sog. "privilegierte Nutzung" nach dem §35 Baugesetzbuch ist nach...