Zur Ehrenrettung des Architekten muss ich sagen, dass die EG-Fläche vorher um rund 45 qm größer war. Jetzt wurde ungut umgeplant; leider aus Kostengründen. Es wird einen Reset geben. Ich lass dann wieder was hören.
Super, danke. Wobei sich die Treppe für das OG dann weiter rechts befinden müsste, wegen der Änderung im EG. Oder täuscht das im Bild? Das WC im OG mit 2 qm würde ich dann komplett weglassen wollen, zumal es wieder kein Fenster hat.
Zum EG noch eine Frage: Die Türe zur Garage müsste dann über...
Wobei die oben stehende Umplanung (Küche größer und WC an die Nord/Westseite) mir schon besser zusagt. Wenn die Treppe noch anderweitig gestaltet werden könnte, wäre das gut.
Ok, danke. Die Garage ist im Bild nur etwas abgeschnitten. An dem Grundriss gefällt mir der Eingangsbereich nicht wirklich; er wirkt sehr schlauchig. Des Weiteren fehlt die Garderobe. Würde es Sinn machen, statt der Podesttreppe eine lange Treppe zu planen bzw. die Treppe vom Eingang weg zu...
Hallo, nochmals vielen Dank beim letzten Mal für die Hilfe beim Baurecht. Das war sehr erfreulich.
Nun gibt es für das Einfamilienhaus einen Grundriss, den ich unten stehend eingefügt habe.
Größe des Grundstücks: 690 qm
Hang nein
Grundflächenzahl 0,3
Geschossflächenzahl 0,6
Baufenster...
Ich muss diese Erkenntnisse des heutigen Tages erst mit meinem Architekten besprechen. Auch wenn hier im Forum vermutet wurde, dass keiner vorhanden ist, so ist dem nicht so. Vermutlich hat er sich noch nicht so in den Bebauungsplan hinein gearbeitet.
Danach würde ich den Vorgang erst noch mit...
Dann würde das Kellergeschoss nicht als Vollgeschoss gelten, da die Deckenunterkante nicht mindestens 1,20 M höher liegt als als die natürlich Geländeoberfläche. Somit wäre meine Ursprungsvariante mit II möglich, d. h. keine schrägen Wände im Obergeschoss, oder?
Oh, danke für das Angebot. Es geht um folgenden Bebauungsplan, den ich als Link beifüge, da die PDF Datei leider per Smartphone nicht zu öffnen ist.
Es ist die Nr. 01
Bezeichnung E…-Nordwest
3. Änderung gesamt
Noch zur Info: Grundflächenzahl ist 0,35 und Geschossflächenzahl ist 0,6. Zählt eigentlich der Keller zur Geschossflächenzahl. Das ist ja eigentlich keine Wohnfläche. Das Baugrundstück ist in Bayern.
Der Architekt meint, dass bei II keine zweite Betondecke möglich wäre. Ich sehe das etwas anders, da es im Bebauungsplan sonst nicht wahlweise EG+DG oder II geben würde. Bei EG+DG ist auch der Kniestock höher mit 1 m. Bei II ist der Kniestock nur bei 0,5 m. Der Keller zählt meines Erachtens...
II bedeutet m. E. ein Erdgeschoss zuzüglich Obergeschoss ohne DG, d. h. der Kniestock wäre über dem II OG. Kann das wirklich so gemeint sein? Ich füge mal Beispielbilder ein.
Das wäre dann Bautyp B im unten stehenden Bild. Im Bebauungsplan steht nur II mit Kniestock bis 0,5 Meter.
Die anderen...