ᐅ Unklarer Bebauungsplan E+D oder II
Erstellt am: 04.10.2022 23:39
mikesanderss 04.10.2022 23:39
Liebes Forum,
es liegt mir für ein zu bebauendes Grundstück ein Bebauungsplan vor, der für mich nicht ganz verständlich ist.
Folgendes ist im Bebauungsplan vermerkt:
- E+D mit Kniestock maximal 1,00m, Dach 38 bis 45°
- II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38°
Wo liegt denn der Unterschied zwischen den beiden Varianten; ich bin hier etwas ratlos bzw. kann es mir visuell nicht vorstellen.
Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1990.
Ich freue mich über entsprechende Antworten.
Vielen Dank & schöne Grüße
es liegt mir für ein zu bebauendes Grundstück ein Bebauungsplan vor, der für mich nicht ganz verständlich ist.
Folgendes ist im Bebauungsplan vermerkt:
- E+D mit Kniestock maximal 1,00m, Dach 38 bis 45°
- II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38°
Wo liegt denn der Unterschied zwischen den beiden Varianten; ich bin hier etwas ratlos bzw. kann es mir visuell nicht vorstellen.
Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1990.
Ich freue mich über entsprechende Antworten.
Vielen Dank & schöne Grüße
11ant 04.10.2022 23:57
mikesanderss schrieb:
- E+D mit Kniestock maximal 1,00m, Dach 38 bis 45°
- II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38Hier darf man entweder ein Erdgeschoss plus Dachgeschoss bauen, bei dem das Dachgeschoss einen Kniestock von einem ganzen Meter und eine Neigung bis 45° haben darf; oder alternativ zwei Vollgeschosse (UG + EG oder EG + OG) mit einem flacher geneigten Dach, welches noch einen halben Meter Kniestock haben darf. Also Dach zum Wohnen mit dafür ausreichendem Kniestock oder Dach zum Abstellen mit Kniestock nur um dort überhaupt Stehhöhe zu haben. Bist Du sicher, daß beides für dasselbe Grundstück gilt ? (das wäre eher typisch für unterschiedliche Regelungen je nach Berg- oder Talseite der Straße).Vereinfacht gesagt: wenn der Keller höher rausguckt, muß das Dach weniger steil sein.
mikesanderss 05.10.2022 00:07
Das gilt für unterschiedliche Grundstücke.
Wie würde denn diese Variante " II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38" visuell aussehen. Hier fehlt mir die Vorstellungskraft.
Danke.
Wie würde denn diese Variante " II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38" visuell aussehen. Hier fehlt mir die Vorstellungskraft.
Danke.
11ant 05.10.2022 00:13
mikesanderss schrieb:
Das gilt für unterschiedliche Grundstücke.Wie ich es mir dachte mit der Straße dazwischen, oder dies- oder jenseits einer Knödellinie ?mikesanderss schrieb:
Wie würde denn diese Variante " II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38" visuell aussehen. Hier fehlt mir die Vorstellungskraft.Ach was, keine Hexerei: wie ein Bungalow mit üppigem Sockel für ein Souterrain. mikesanderss 05.10.2022 00:23
II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38"
das ist eigentlich ein komplett ebenes Grundstück.
Könnte das in der Anlage beigefügte Haus dort gebaut werden?

das ist eigentlich ein komplett ebenes Grundstück.
Könnte das in der Anlage beigefügte Haus dort gebaut werden?
ypg 05.10.2022 00:58
mikesanderss schrieb:
II maximal 0,50m, Dach 30 bis 38"
das ist eigentlich ein komplett ebenes Grundstück.
Könnte das in der Anlage beigefügte Haus dort gebaut werden?Man sieht einen 2-Geschosser mit ca. 26-30 Grad. Wenn das Dach 30 Grad oder plus hat, dann wäre es möglich, sofern keine anderen Auflagen gegensprechen.Ähnliche Themen