Bausachverständiger oder Rechtsanwalt ? Wer kann uns helfen?

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V

Volkmar22

Also wenn ich das richtig lese, müsste da mit einer Brüstungshöhe von 27 cm (über der Rohbaudecke) bzw. 12 cm über dem Fußboden ein Doppelfenster bzw. eine Doppeltür mit 2 m Höhe (+25cm für den Rollladenkasten) über eine Breite von 1,51 m sein. Und das zwei Mal.
ja, das ist richtig
und nun hat man durch den Fensterrahmen einer Durchgangshöhe von circa 170 cm
so dass ich mir 185 cm Körpergröße, da immer aufpassen muss
und außerdem die 50 cm breites Hinderniss (Trittstufe) im Bodenbereich habe

die 2 Hindernisse 170 cm Durchganshöhe und 50 5m breite Stufe
sind echt ziemlich ungewöhnlich und stellen sogar eine Gefahr dar...

also das hat für mich nichts mit einer Balkon-Tür zu tun
sondern das ist einfach ein großes Fenster
und nach meiner Meinung eine "Fehlplanung"
 
B

Bauexperte

Hallo,

Danke, für die Pläne!

wir haben ein Problem mit unserem Balkonausgang
der Bauträger sagt, es wurde alles nach Vorschrift (und Werkplan) eingebaut

Jedoch ist der Zugang zum Balkon keine Tür geworden (wie man es sich anhand der Werkpläne gedacht hat)
sondern nur ein großes Fenster, mit einer Durchgangshöe von circa 170 cm
und eine Fensterbank innen /außen zusammen über 50 cm Hindernis überwinden muss.

Da wir Laien sind, können wir das dem Bauträger gegenüber nicht fachlich genug argumentieren.

Was sollen wir in so einem Fall nun machen?
zu einem Rechtsanwalt gehen?
eine Bausachverständigen beauftragen?
oder???
Wenn Du den eingestellten Werkplan so frei gegeben hast, kannst Du (fast) gar nichts machen. Bedeutet, Du kannst Dir Geld für RA oder Sachverständigen (ein bißchen spät) im Disput mit Deinem BT sparen, denn das Brüstungsfenster zum Balkon ist genau so verbaut (jedenfalls nach den Bildern im grünen Forum; habe den link von einem anderen User erhalten), wie von Dir frei gezeichnet.

"Fast" deshalb, da Du zu Mehrkosten, welche nicht ohne sein werden, das Fenster tauschen lassen kannst. Denn, anders es als die antwortenden User im grünen Forum offenbar sehen, geht ein Zugang zu einem vorgehängten Balkon auch mit Brüstungshöhe 0 vom vorgelagerten Wohnraum aus, wie Du in der Anlage erkennen kannst.

Liebe Grüsse, Bauexperte
bausachverstaendiger-oder-rechtsanwalt-wer-kann-uns-helfen-79092-1.jpg
 
BauPaar

BauPaar

hm, das mit der "vom Bauherren so freigegeben" sehe ich zwar auch, aber muss der nicht versierte Bauherr denn so eine (mMn absolut unuebliche) Hürde auch erkennen? Zumal es offensichtlich auch als 'richtiger' Balkonausgang ausgewiesen ist, nicht nur als frz. Balkon) - gibt's da nicht was von wegen ueberraschende Klausel? Ach nee, das war in AGB versteckt...

Nur mal so laut gedacht, vllt hilft's ja bei der Argumentation?! Viel Erfolg!
 
Zuletzt aktualisiert 06.06.2025
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