Grundstück kaufen - Altbau abreißen - neu bauen?!?

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S

Schnapsidee

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hoffe, ich bin mit meiner Frage (oder besser, meinem Nick folgend: mit meiner Schnapsidee) bei euch richtig.
Ich habe die Möglichkeit ein Grundstück zu erwerben - momentan bestehend aus 2 Flurstücken (1x ca 400m², 1x ca 1100m²). Das kleinere Flurstück ist nicht so recht nutzbar, aber eben dabei .. was soll's?!
Auf dem größeren Flurstück steht ein altes Bauernhaus (Grundfläche ca 250m²). Leider stimmen hier Grund- und Flurstück nicht überein - Flurstück wie gesagt 1100m², das Grundstück etwa doppelt so groß (seit Jahrzehnten auch so angelegt und genutzt, um Grenzen hat sich bisher wohl keiner geschert) - insgesamt hätte ich nachher >2500m².
Ich müsste vom Nachbargrundstück (selber Besitzer) ein Stück dazunehmen - wäre auch kein Problem (wäre im Kaufpreis auch drin). Müsste halt vermessen werden.
Der Besitzer ist mit 10000€ als Verkaufspreis eingestiegen (nein, ich hab keine 0 vergessen). Land und Immobilien sind bei uns recht günstig. (Bodenrichtwert im Ort 15€/m²). Wahrscheinlich werden die meisten sagen "Junge, kaufen!!!"
Aber hierbei hab ich ein paar Fragen und hoffe auf eure Anregungen und Ideen:

Lohnt es sich, das Grundstück zu kaufen? Immerhin muss ja noch neu vermessen und alles eingetragen werden.
Ursprünglich habe ich mit dem Gedanken gespielt, das Bauernhaus abreißen zu lassen (der Zustand ist leider nicht sanierungsbedürftig - zumindest für mich wirtschaftlich nicht sinnvoll bzw. machbar). Wie gesagt, ca. 250m² Grundfläche, 2 Stockwerke + riesiger Dachboden (könnte, wenn man im Lotto gewinnt, sicher auch noch 2-stöckig ausgebaut werden - will ich aber nicht!). Zum Kaufpreis kämen also die Abrisskosten, die ich leider nicht abschätzen kann.
Weiter ging die Idee damit: auf den Fundamenten neu bauen (Einfamilienhaus), am besten in einer Ebene (auch mit 30 denkt man ans Alter). Platz wäre ja da. Ich denke (hoffe, glaube .. hab keine Ahnung), damit Kosten zu sparen.

Was haltet ihr davon? Machbar oder realitätsfern? Welche Voraussetzungen sollten gegeben sein?

ps: auf dem Grundstück befinden sich noch eine Reihengarage (7 Garagen - Nutzer bezahlen geringe jährliche Pacht) sowie 1 große Garage und ein großer Schuppen hinterm Haus, beides gut nutzbar.


Vielen Dank für eure Antworten!
 
D

DG

Hallo Schnapsidee,

ich würde mit einem Architekten sprechen, was die Abrisskosten angeht und die Möglichkeit, die Fundamente zu nutzen. Im schlimmsten Fall hast Du ein paar Hundert Euro für den AR verballert, aber Minimum 25T€ gespart.

Vermessung dürfte nicht sehr viel kosten, exakte Angaben kann Dir jeder ÖBVI in Deinem Bundesland machen.

MfG
Dirk Grafe
 
S

Schnapsidee

Danke erst mal für eure Antworten!
So in etwa sah mein Plan auch aus. Wollte einen Bau-Ing. wegen des Abrisses konsultieren (grobe Schätzung der Kosten). Ein Bekannter gab zu bedenken, dass bei einem derart großen Gebäude auch eine Menge Bauschutt anfällt, der ja entsorgt werden muss. Die Kosten sind entsprechend höher als beim Abriss eines Einfamilienhaus o.ä.

Letztlich habe ich so gerechnet: ohne Gebäude ist das Grundstück selbst bei Unterschreiten des BRW noch 25000€ wert (wahrscheinlich aber mehr). Der Kaufpreis lässt sich sicher auch etwas unter 10000€ drücken, dafür kommt aber noch die Vermessung dazu, die Nebenkosten sowieso. Also sind nur noch 15000€ für den Abriss “übrig“, zumindest wenn man nicht draufzahlen möchte. Und da würde ich als Laie behaupten, dass das nicht reicht, selbst wenn man Eigenleistung einbringt.

Noch was zur Lage: ja, es ist auf dem Dorf, aber es ist meine Heimat und ich fühle mich wohl hier. Man muss hier wohnen wollen, das stimmt. Aber es hat ja jeder andere Vorstellungen, oder?!

Ich wünsche euch einen guten Start ins Wochenende.
 
D

DG

Profis gehen bei Vermarktungsobjekten so ran, dass vom Bodenrichtwert die Abrisskosten abgezogen werden und das ist dann die VHB. Mit dem Modell ist man in Deinem Beispiel ganz schnell bei € 0.-, allerdings ist Dein Grundstück vermutlich nicht vermarktbar und obendrein willst Du es eh selbst nutzen - da sieht die Rechnung immer anders aus.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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