Kleinst mögliches "Mini-Haus" für Wohnsitz

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Nemesis

Schon auffällig, wie die klar formulierte Frage wieder übergriffige Antworten a la "braucht man nicht" , "lohnt nicht", "warum denn?" auslöst. Einfach unnötig. Tipps würden reichen...
 
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Benutzer200

Schon auffällig, wie die klar formulierte Frage wieder übergriffige Antworten a la "braucht man nicht" , "lohnt nicht", "warum denn?" auslöst. Einfach unnötig. Tipps würden reichen...
Tipps gar es ja schon genug. Tiny-House kaufen.

Bei den Preisen dafür und dem Wunsch, günstig klein zu bauen, kann man aber schon fragen, ob all in Kosten von vielleicht 5.000€ und mehr je qm zzgl. der Hausanschlüsse wirklich sinnvoll sind. Vor allem, weil das Grundstück mit Haus drauf im zentralen Innenbereich eigentlich nur zum Bodenwert abzgl. Abrisskosten verkäuflich ist. Eine Bank wird auch keine Finanzierung drauf geben - bewertungstechnisch kannst Du eigentlich nur das Grundstück nutzen. Also viel Eigenkapital wird gebunden, um im Camper zu nächtigen, seine Wäsche im Haus zu waschen und einen Teich hin und wieder anzuschauen.

P.S. Den Wohnsitz auf einem leeren Grundstück anmelden ist rechtlich nicht zulässig. Steht im Bundesmeldegesetz. Also muss ein Haus her - mit allen damit verbunden Unannehmlichkeiten wie Hausbau, Erschließung etc.
 
P

Peter Pohlmann

Da du ja unser Faktenchecker hier bist, kopiere doch mal den von dir gedachten Gesetzestext hier rein? Welcher Paragraph im Bundesmeldegesetz soll das denn sein?

Danke!

Das würde mich mal brennend interessieren. Es gibt nicht mal eine Pflicht für einen Briefkasten. Eine Hausnummer muss sichtbar angebracht werden. Aber auch nicht in jedem Bundesland.
 
S

Smialbuddler

Da du ja unser Faktenchecker hier bist, kopiere doch mal den von dir gedachten Gesetzestext hier rein? Welcher Paragraph im Bundesmeldegesetz soll das denn sein?
Bitteschön.

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 20 Begriff der Wohnung

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
 
S

Smialbuddler

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 20 Begriff der Wohnung

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden
Ein "her müssendes Haus" ist es tatsächlich nicht. Aber zumindest ein zweiter Dauer-Wohnwagen. Zumindest so, wie ich das als Laie verstehe.
Alles detailliertere wäre ohnehin Rechtsberatung.
 
Zuletzt aktualisiert 24.06.2025
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