BAFA-Förderung hängt an Formular "Bestätigung des Bauträgers"

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Keeper21

Ich kann das BU verstehen, dass keine "Bauträger" Bestätigung ausfüllen will, wenn es kein Bauträger ist. Schließlich hängt daran für sie die Vorsteuerabzugsberechtigung.

Ich hätte, wenn der HSL Sub meines GÜs nicht abgesprungen wäre, meinen GÜ eine separate Rechnung nur über die betreffenden Posten (Wärmepumpe, gfs. Lüftung) erstellen lassen und dann die Fachunternehmererklärung ausfüllen und unterschreiben (stempeln). Das ist m.E. die richtige Vorgehensweise.
Ich bezweifle, dass mir die DFH da eine extra Rechnung nur für die Luft-Wasser-Wärme-Pumpe ausstellt, aber versuchen kann ich es mal.

Ich sehe aber vielmehr das Problem darin, dass ich ja angegeben habe, dass ich die Maßnahme nicht in Eigenregie sondern mit der DFH bewerkstelligt habe. Und das kann ich ja nicht mehr umändern. Diese Wahl hatte man ja bei der Bestätigung der Durchführung nach Abschluss der Maßnahme.
 
kati1337

kati1337

Ich kann das BU verstehen, dass keine "Bauträger" Bestätigung ausfüllen will, wenn es kein Bauträger ist. Schließlich hängt daran für sie die Vorsteuerabzugsberechtigung.
???
Für das BU hängt da so wie ich das sehe überhaupt nichts von ab. Das Formular kann man sich auf der Seite des BAFA runterladen und anschauen.
Das ist auch für niemanden relevant außer für das BAFA, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das BU irgendwas verliert, schon gar nicht die Vorsteuerabzugsberechtigung, weil es ein Formular einer Behörde ausfüllt die sich mit den Begriffen die sie da drüber schreibt nicht auskennt.
 
Tolentino

Tolentino

Die Sorge kann ich schon nachvollziehen, auch wenn ich ebenso nicht glaube, dass eine echte Gefahr besteht. Aber die Herleitung ist so: (echte) Bauträger dürfen keine Umsatzsteuer verlangen und sind dann für die Leistungen auch nicht vorsteuerabszugberechtigt. Behörden reden vermutlich (offensichtlich) miteinander. Wenn die also irgend ein Formular unterschreiben und abstempeln, in dem Sie als Bauträger eines Bauvorhabens tituliert werden, könnte das FA auf die Idee kommen, dass die ganze verrechnete Umsatzteuer falsch abgezogen wurde.
 
kati1337

kati1337

Die Sorge kann ich schon nachvollziehen, auch wenn ich ebenso nicht glaube, dass eine echte Gefahr besteht. Aber die Herleitung ist so: (echte) Bauträger dürfen keine Umsatzsteuer verlangen und sind dann für die Leistungen auch nicht vorsteuerabszugberechtigt. Behörden reden vermutlich (offensichtlich) miteinander. Wenn die also irgend ein Formular unterschreiben und abstempeln, in dem Sie als Bauträger eines Bauvorhabens tituliert werden, könnte das FA auf die Idee kommen, dass die ganze verrechnete Umsatzteuer falsch abgezogen wurde.
Ich glaube die Vorstellung wie sehr Bundesbehörden miteinander reden wird maßlos überschätzt. Da müsste es ja irgend einen Anlass geben wieso das BAFA dieses Formular an das Finanzamt faxen sollte, und dann müsste der Finanzbeamte sich a) dafür interessieren, dass da "Bauträger" drübersteht und b) Fehlinterpretieren, wie das Formular gemeint ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dem BU aufgrund dieser theoretischen Konstellation die Vorsteuerabzugsberechtigung entzogen wird halte ich für <0,1%. Und selbst falls dieser Lottogewinn an unaufgeforderter Prozess-Kreativität innerhalb der eingefahrenen Deutschen Bürokratieschiene eintreten SOLLTE, so könnte das Unternehmen doch trotzdem mit Leichtigkeit nachweisen, dass sie eben nicht als Bauträger tätig sind/waren und das BAFA bloß die Überschrift ihres Formulars unbedacht gewählt hat.
 
kati1337

kati1337

Mein Mann hatte gerade noch eine Idee: Habt ihr mal bei BAFA angerufen?
Bei uns waren die sehr zuvorkommend und freundlich und konnten uns weiterhelfen am Telefon. Schildert doch denen mal euer Problem, und weswegen euer Bauunternehmen sich weigert das zu unterschreiben. Vielleicht hatten die ja schon ähnliche Fälle und können euch sagen wie man es da gelöst hat?
 
Tolentino

Tolentino

Du hast Recht. Mir geht's auch nicht darum zu sagen, dass das passiert, sondern zu erklären, warum die sich so haben.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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