Anbieter 1 hat mir folgendes mitgeteilt:Wie will das denn Anbieter1 mit der Treppe und so entstehenden Randdämmung machen ?
Die haben auch einen KfW55 Keller in therm. Hülle, aber meinen bei KfW40 macht es weniger sinn.** Anbieter 1 ** schrieb:Rähm-/Schwellenerhöhung für erhöhten Fußbodenaufbau
eine wärmegedämmte Innentür
eine Innentreppe mit Setzstufen
verstärkte und wärmegedämmte Innenwand unter und neben der Treppe
auf 180 mm erhöhte Dämmung unter der Fußbodenheizung anstelle der 140 mm lastabtragenden Dämmung unter der Kellersohle.
Keller hat zwar Wohnräume, wird aber trotzdem als außerhalb der thermischen Hülle gerechnet - es ist die bessere und günstigere Variante.
Kellerbauer meint dass Keller in Thermischer Hülle sein muss, da ich Technik im Keller habe. Dies** Kellerbauer ** schrieb:Wir haben sehr selten einen Keller als KFW 4[0] der nicht zur Hülle gehört.
Auch ist es so, das wenn Sie die Technik im Keller haben, muss diese in der Thermischen Hülle sein!
Eine Dämmung bei KFW 40 von 120-140 kann ich nicht bestätigen, bei beiden Haushersteller nicht!
Aber Ihr Berater weiß genau welche Dämmung Sie mit Ihrer Technik für KFW 40 benötigen.
Auf die Dämmung haben wir keinen Einfluss, dies gibt immer der Haushersteller an!
Korrekt, WP MUSS in der thermischen Hülle stehen. Brauchst also noch einen Technikraum oberirdisch.Kellerbauer meint dass Keller in Thermischer Hülle sein muss, da ich Technik im Keller habe.