Woher erhalten ich die Baupläne?

4,70 Stern(e) 6 Votes
H

HabneFrage

Guten Tag.
Ich würde die Baupläne für die Rohrleitung meiner Wohnung in einem schlüsselfertigen Mehrfamilienhaus benötigen.
Erhalten ich diese direkt vom Bauträger? Oder über die Hausverwaltung?
Steht der HV diese Pläne (Rohrleitung und Elektropläne) vom Bauträger zu, wenn die Gewährleistung abläuft, und der Bauträger danach evtl.
nicht mehr erreichbar ist?
Es wäre ja für zukünftige Maßnahmen am Bau nötig, damit man weiß, wo welche Leitungen verbaut sind.
Wie wird so etwas geregelt?
Dankeschön
 
N

nordanney

Guten Tag.
Ich würde die Baupläne für die Rohrleitung meiner Wohnung in einem schlüsselfertigen Mehrfamilienhaus benötigen.
Erhalten ich diese direkt vom Bauträger? Oder über die Hausverwaltung?
Du hast nach dem 01.01.2018 einen Bauträgervertrag abgeschlossen für Deine Wohnung? Dann hast Du ein Anrecht auf eine Baubeschreibung sowie auf Übergabe der kompletten Planungsunterlagen.
Bitte direkt an den Bauträger wenden (und vorher mal die Verwaltung fragen, für den Fall, dass diese die Unterlagen hat).
 
H

HabneFrage

Du hast nach dem 01.01.2018 einen Bauträgervertrag abgeschlossen für Deine Wohnung? Dann hast Du ein Anrecht auf eine Baubeschreibung sowie auf Übergabe der kompletten Planungsunterlagen.
Bitte direkt an den Bauträger wenden (und vorher mal die Verwaltung fragen, für den Fall, dass diese die Unterlagen hat).
Das ging aber flott. Danke.
Ich habe aber im Jahr 2015 den Kaufvertrag unterschrieben.
Steht der HV die Pläne trotzdem zu?
Dankeschön
 
N

nordanney

Ich habe aber im Jahr 2015 den Kaufvertrag unterschrieben.
Jetzt wird es schwierig(er). Einen gesetzlich untermauerten Anspruch gibt es dann nämlich für Dich und die HV nicht. Hier sieht die Rechtsprechung nur dann einen Anspruch vor, wenn es ein konkretes Interesse gibt und die Unterlagen für die Benutzung/Funktionstauglichkeit notwendig sind.
Das ist m.E. bei reinen Leitungsplänen nicht der Fall.
Du bist auf den guten Willen des Bauträgers angewiesen oder musst auf Herausgabe klagen (mit nicht unbedingt guten Erfolgsaussichten).
 
H

HabneFrage

Jetzt wird es schwierig(er). Einen gesetzlich untermauerten Anspruch gibt es dann nämlich für Dich und die HV nicht. Hier sieht die Rechtsprechung nur dann einen Anspruch vor, wenn es ein konkretes Interesse gibt und die Unterlagen für die Benutzung/Funktionstauglichkeit notwendig sind.
Das ist m.E. bei reinen Leitungsplänen nicht der Fall.
Du bist auf den guten Willen des Bauträgers angewiesen oder musst auf Herausgabe klagen (mit nicht unbedingt guten Erfolgsaussichten).
Das ist aber ärgerlich.
Wie soll dann in Zukunft z.B. der Elektriker oder Heizungsbauer wissen, wo Leitungen verbaut sind?
Wenn z.B. Umbauten, Sanierungen etc. vorliegen?
Bei Kauf nach 2018, würde einem diese gesetzlich zustehen, davor nicht? Das ist mehr als ärgerlich.
 
N

nordanney

Das ist aber ärgerlich.
Wie soll dann in Zukunft z.B. der Elektriker oder Heizungsbauer wissen, wo Leitungen verbaut sind?
Wenn z.B. Umbauten, Sanierungen etc. vorliegen?
Bei Kauf nach 2018, würde einem diese gesetzlich zustehen, davor nicht? Das ist mehr als ärgerlich.
Für den Elektriker gibt es Vorgaben, wo Leitungen zu verlaufen haben. Und der Heizungsbauer dürfte auch nur den Strang von unten nach oben haben, wovon die Heizkörper oder die Fußbodenheizung abzweigt.
Da geht es Dir nicht anders, als in Millionen neuen, alten und ganz alten Wohnungen und Häusern. Davon abgesehen kann es auch gut sein, dass es für die Elektrik gar keinen Plan gibt (ganz ehrlich: wozu auch?).
Ab 01.01.2018 wurden die Rahmenbedingungen ins Baugesetzbuch aufgenommen, vorher gab es keine Regelungen. Da hat man gesagt: Du kaufst ein Stück Haus/Wohnung. Beim Auto bekommst Du auch keinen Bauplan. Oder beim TV. War eine ähnliche Denke.

Aber ganz ehrlich? Es ist ein wenig ärgerlich, aber mehr auch nicht. Hunderttausende Renovierungen laufen jedes Jahr auch ohne Pläne ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42590 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Woher erhalten ich die Baupläne?
Nr.ErgebnisBeiträge
1KNX-Planung bei Bau mit Bauträger 23
2Bauträger baut nicht nach Plan - Seite 214
3Reihenmittelhaus von Bauträger kaufen - Vertragsinhalt? - Seite 271
4Bausachverständiger bei ETW vom Bauträger sinnvoll? 11
5Grundbucheintrag vom Bauträger löschen 18
6Muss Bauträger auf enorme Böschungshöhe/Kosten hinweisen? 12
7Miete für Bautrockner in Schlussrechnung/Bauträger - Rechtens? 14
8Was macht der Elektriker während der Rohbauphase? - Seite 219
9Baurecht: Elektriker weigert sich weiterzumachen 78
10Massive Probleme mit Bauträger - Vertragsauflösung möglich? - Seite 633
11Frage zu Renovierung (Unterputz) einer Wohnung im Wohnblock. - Seite 227
12Problem mit dem Elektriker - was würdet ihr unternehmen ? 78
13Ärger mit dem Elektriker / Toleranzbereich?! 42
14Standard-Elektroinstallation oder mit KNX-Lösung - Seite 373
15Bauträger sagt: Nicht noch mehr dämmen! 12
16Bauträger oder doch Architekt? 15
17Fliesen andere Hersteller finden / Bauträger Bemustern 13
18Angebot Bauträger für Einfamilienhaus - Sind die Baukosten in Ordnung? 16
19Bauträger "gliedert" Leistungen mit Festpreis an Subfirmen aus - Seite 212
20Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger 36

Oben