Baulücke / Zufahrt für umliegende Grundstücke / §34 Nachbarbebauung

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P

PyneBite

Guten Tag zusammen,
nach langem mitlesen hat sich kurzfristig die Möglichkeit ergeben, eine Baulücke zu erwerben.
Allerdings tauchen hier noch einige Fragen auf. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Grundstück:
513 qm, gut geschnitten, Südlage, Nähe Scharbeutz (5 Minuten Fahrt)
positive Baubescheinigung für den jetzigen Eigentümers, um herauszufinden, ob es Bauland ist (für großes Einfamilienhaus)
siehe Bilder

Zufahrt:
auf der Westseite ist die Zufahrt für die beiden umliegenden Grundstücke mit den Hausnummern 56 und 58
Laut Eigentümern gehören die zum angebotenen Grundstück, die Pflege teilen sich danach alle 3 Parteien
Durch die Teilung werden die 3m Abstand zur Hausnummer 56 nicht gegeben. Laut Bauamt kein Problem, wenn ich mich an die 6 m Abstand zum Haus halte (wie eingezeichnet)

Bebaubarkeit:
Da kein Bebauungsplan vorliegt, richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 Nachbarbebauung.
Ich habe die Nachbarschaft mal hochgeladen. Meiner Meinung nach, ist hier nur 1 Vollgeschoss erlaubt. Die Häuser aus der Nachbarschaft sind aber teilweise extrem hoch (sehr steile Satteldächer mit großen und ausgebauten Dachböden.
Wir planen mit ca. 120-140 qm Wohnfläche.

Nun meine Fragen:

1) Wie finde ich mehr über die Bodenbeschaffenheit heraus? Der Eigentümer weiß angeblich nichts über den Boden. Das Bauamt konnte mir keine Auskunft geben.
Mir bleibt also nur die kostenpflichtige Version einer Bodenprobe?

2) Seht ihr die Möglichkeit, doch ein Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen und 15 Grad Satteldach zu bauen? Falls nicht, haben wir zwar eine Alternative (sichtbar unter Anhang Idee), diese wäre aber deutlich kostenintensiver).

3) Die Zufahrt macht mir Sorgen. Wir benötigen sie schlicht nicht uns müssten mit 1/3 der Pflege beschäftigen. Des Weiteren ist diese relativ staubig und wirbelt viel Schmutz auf. Wie wäre das, wenn wir z. B. sagen, dass wir die gepflastert haben wollen. Können wir die anderen Parteien zwingen, sich je mit 1/3 an den Kosten zu beteiligen?
Mein absoluter Wunsch wäre es, wenn wir die Zufahrt nicht erwerben und einer der anderen Parteien diese bekommt. Wir ziehen dann unseren Zaun und fertig ist das Thema.

4) Wie nah kann das Haus an der Straßenseite stehen? Wir sind keine Fans von Vorgärten und freuen uns lieber über mehr Garten mit Südlage.

Da ich gerne eine Gesamtübersicht über das Thema möchte, habe ich alle Fragen in einem Thread zusammengefasst, auch wenn nicht jede Frage thematisch zu diesem Bereich passt. Ich hoffe, dass das kein Problem ist.

Ich freue mich sehr über eure Anregungen.
bauluecke-zufahrt-fuer-umliegende-grundstuecke-34-nachbarbebauung-387842-1.jpg

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11ant

11ant

Meiner Meinung nach, ist hier nur 1 Vollgeschoss erlaubt. [...] Wir planen mit ca. 120-140 qm Wohnfläche. [...] 2) Seht ihr die Möglichkeit, doch ein Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen und 15 Grad Satteldach zu bauen? Falls nicht, haben wir zwar eine Alternative (sichtbar unter Anhang Idee),
Wie sähe denn der Plan A zu diesem schicken (aber 120 bis 140 qm wohl deutlich übersteigenden) Plan B aus ?
Ich sehe da eindeutig a. keinesfalls einen Zweigeschosser, b. keinesfalls eine solche fürstliche Traufhöhe und c. so irgendwas rund um 30° Dachneigung.
 
Tassimat

Tassimat

1) Wie finde ich mehr über die Bodenbeschaffenheit heraus?
Die Nachbarhäuser abklinkeln und fragen, ob die noch Unterlagen.

2) Seht ihr die Möglichkeit, doch ein Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen und 15 Grad Satteldach zu bauen?
Gibt es solche Bauten denn außerhab der Fotos in der Nachbarschaft? Ansonsten direkt mal bei der Stadt nachfragen.

3) Die Zufahrt macht mir Sorgen. Wir benötigen sie schlicht nicht uns müssten mit 1/3 der Pflege beschäftigen. Des Weiteren ist diese relativ staubig und wirbelt viel Schmutz auf. Wie wäre das, wenn wir z. B. sagen, dass wir die gepflastert haben wollen. Können wir die anderen Parteien zwingen, sich je mit 1/3 an den Kosten zu beteiligen?
Mein absoluter Wunsch wäre es, wenn wir die Zufahrt nicht erwerben und einer der anderen Parteien diese bekommt. Wir ziehen dann unseren Zaun und fertig ist das Thema.
Das hängt jetzt stark davon ab, wie das im Grundbuch geregelt ist und die Gegebenheiten vor Ort aussehen. Ist für die Nachbarn ein Wegerecht eingetragen? Können die Nachbarn ihr Grundstück auch ohne die Einfahrt erreichen? Du kannst das Stück natürlich auch kaufen und trotzdem einen Zaun hinstellen. Könnte vorteilhafter sein wegen Abstandsregelungen, aber da kenne ich mich nicht wirklich aus. Kosten kannst du niemandem aufdrücken wenn die das nicht wollen.

4) Wie nah kann das Haus an der Straßenseite stehen?
Im Zweifel so wie die Nachbarschaft. Oder die Stadt fragen.
 
P

PyneBite

Ich bin zu blöd, um vernünftig zu zitieren. Daher versuche ich es auf diesem Weg:

Wie sähe denn der Plan A zu diesem schicken (aber 120 bis 140 qm wohl deutlich übersteigenden) Plan B aus ?
Ich sehe da eindeutig a. keinesfalls einen Zweigeschosser, b. keinesfalls eine solche fürstliche Traufhöhe und c. so irgendwas rund um 30° Dachneigung.
Die Lösung A ist relativ simpel. Siehe Foto. Also quasi Plan B ohne Anbau. Plan B wäre auch gar nicht unser Haus, das war nur eine Lösung, die ich gefunden habe, wo jemand aus 2 Vollgeschossen 1 gemacht hat.
Nachdem wir wissen, was wir bauen dürften, würden wir die Planungen intensivieren.

Tassimat:
1) Gute Idee. Werde ich tun, da der linke Nachbar von der Straße aus (graues Haus) wohl in der jüngeren Vergangenheit gebaut haben muss.
2) Nein, leider nicht. Gegenüber sind aber sehr hohe Einfamilienhaus, gefühlt 12 m hoch. Aber mit sehr spitzen Satteldächern. Von daher gehe ich dort auch von 1,5 geschossig aus.
3) Danke für den Tipp. Ich fordere mal einen Grundbuchauszug an.
4) Die Stadt sagt, die regeln nur die Tiefe. Von daher gehe ich davon aus, dass wir auch direkt an die Straße bauen dürften. Der Typ war leider nicht sehr gesprächig.
bauluecke-zufahrt-fuer-umliegende-grundstuecke-34-nachbarbebauung-387872-1.jpg
 
E

Escroda

Durch die Teilung
Ist denn eine geplant?
Seht ihr die Möglichkeit, doch ein Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen und 15 Grad Satteldach zu bauen?
Nein.
Können wir die anderen Parteien zwingen, sich je mit 1/3 an den Kosten zu beteiligen?
Das kommt darauf an, ob es Vereinbarungen dazu gibt und wenn ja, ob diese auch für einen Erwerber gelten.
Mein absoluter Wunsch wäre es, wenn wir die Zufahrt nicht erwerben und einer der anderen Parteien diese bekommt.
Wenn diese Option besteht, wäre das auch mein Rat.
wo jemand aus 2 Vollgeschossen 1 gemacht hat
Geschossigkeit ist bei §34 nebensächlich. Wichtig ist die Traufhöhe und die ist bei beiden Varianten gleich und IMHO nicht durchsetzbar.
Von daher gehe ich davon aus, dass wir auch direkt an die Straße bauen dürften.
Ich nicht. Dein Flurkartenausschnitt ist etwas zu sparsam aber auf den Fotos erkenne ich durchaus faktische Baugrenzen.
 
G

guckuck2

Uff, ich glaube hier driften Wunsch und Wirklichkeit ausgesprochen weit auseinander

Die beiden gezeigten Gebäude sind doch nie und nimmer nur 120-140qm groß.
Die Verglasung bei dem Umfeld auch unlogisch.
Baulinie wird vom Nachbarhaus vorgegeben werden, man wird nicht an die Straße rücken.
Gebäude zu hoch usw.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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