Dann muss ich das falsch verstanden haben. Ich dachte die Bereitstellungsfreiezeit fängt ab „Anbruch“ des Kredites an und das wir das Grundstück von dem Geld bezahlen können
Dann muss ich das falsch verstanden haben. Ich dachte die Bereitstellungsfreiezeit fängt ab „Anbruch“ des Kredites an und das wir das Grundstück von dem Geld bezahlen können
Um was für einen KFW Kredit geht es denn? Bei dem was wir haben (irgendwas, was alle bekommen können weil es nur um die Schaffung von Wohnraum geht) kann man das Grundstück davon bezahlen. Bei den Förderungen bzgl. Energieeinsparung geht es wohl nicht.