Abnahme und Bezahlung Fertighaus - Was akzeptieren?

5,00 Stern(e) 3 Votes
S

Skyfire

Hallo Leute,

man drängt uns zur Abnahme des Bau obwohl einige Gewerke noch nicht fertig sind.

Die Abnahme soll direkt nach Einbau des Estrich, quasi während dieser noch im Aufheizprogramm sich befindet, stattfinden.

Dann stehen aber noch Fliesenarbeiten, Außenputz und Sanitärobjekte aus.

Gleichzeitig haben wir nun, da unser Haus angeblich „übergabereif“ ist ( oben genannte Gewerke sowie Fußbodenheizung und Estrich fehlen zum heutigen Stand noch) die letzte Abschlagsrechnung erhalten und die Schlussrechnung soll mit der Hausabnahme übergeben werden.

Laut Bauleiter soll dann für die offenen Gewerke ein Einbehalt (zb 1.000 Euro für die Fliesen) im Abnahmeprotokoll vereinbart werden. Auf jeden Fall wesentlich weniger als die Leistung uns kostet.

Muss ich das akzeptieren? Ich möchte nicht in Vorleistung treten und schon gar nicht etwas abnehmen was nur zum Teil fertiggestellt ist.

Worauf kann ich mich eventuell berufen?

Danke für eure Hilfe.
 
M

Mottenhausen

ganz einfach:

das regelt dein Vertrag! Dort steht drinne wann die Endabnahme erfolgen kann, wann die Rechnungen gestellt werden können usw.

Ich vermute in deinem Vertrag steht sowas wie "Fertigstellung wesentlicher Bestandteile", "Endabnahme kann wegen nicht-wesentlichen Mängeln nicht versagt werden" usw.
 
S

Silent010

man drängt uns zur Abnahme des Bau obwohl einige Gewerke noch nicht fertig sind.
Ich muss nicht weiterlesen... Abnahme nach Fertigstellung (Teilabnahmen von Teilgewerken ausgeschlossen)

Lass dich bitte auf nichts anderes ein.

Warum sollte man ein Haus vor Fertigstellung Abnehmen?

Ich vermute in deinem Vertrag steht sowas wie "Fertigstellung wesentlicher Bestandteile", "Endabnahme kann wegen nicht-wesentlichen Mängeln nicht versagt werden" usw.
Ich habe nie mit einem Bauträger/Bauübernehmer/Bauunternehmer/Fertighausbauer gebaut, aber klar ist doch, dass ich alles abnehmen kann, wenn es fertiggestellt ist und es zu dem Teilgewerk kein Klärungsbedarf mehr gibt.

Sind die Fenster zum Beispiel drin, dann kann ich die Fenster und den Einbau überprüfen und das ganze abnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Skyfire

Im Vertrag steht:

1. Nach Fertigstellung des Hauses erfolgt eine förmliche Abnahme. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten im Übrigen.

2. Teilabnahmen bleiben vorbehalten.
 
N

nordanney

Im Vertrag steht:

1. Nach Fertigstellung des Hauses erfolgt eine förmliche Abnahme. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten im Übrigen.

2. Teilabnahmen bleiben vorbehalten.
Na dann, wie im Vertrag verhalten. Vollständige Abnahme nur bei vollständigem Haus. Ob Ihr Teilgewerke abnehmt, müsst Ihr entscheiden.
 
M

Mottenhausen

Dann ist der Fall eindeutig. "Nach Fertigstellung" lässt aus meiner Sicht null Interpretationsspielraum zu. Also lass dich nicht ärgern. Verweise freundlich auf den Paragraphen im Vertrag und frage warum jetzt plötzlich gegen die Abmachung im Vertrag verstoßen werden soll?
 
Zuletzt aktualisiert 26.06.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5030 Themen mit insgesamt 100156 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abnahme und Bezahlung Fertighaus - Was akzeptieren?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauverzug ohne Fertigstellung. Haus wird einfach nicht fertig 21
2Eingebaute Fenster gleichen nicht dem Fensterplan. Beanstandung? - Seite 216
3Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe - Seite 662
4Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre 18
5Estrich vs. Schnelltrocknender Estrich - Seite 212
6Vertragsstrafe im Baugesetzbuch Vertrag - Neubau - Seite 320
7Aufmusterung Elektro, Q2, Badfliesen, Drempel, bodentiefe Fenster 23
8Badewanne vor Fenster - Brüstungshöhe? 14
9Estrich kein Funktions-Heizen nach 7 Wochen - Seite 220
10Dürfen Fliesen auf frischen Estrich gelegt werden? 12
11Bausachverständiger für den kompletten Bau oder nur Endabnahme - Seite 216
12Aufheizphase Estrich Fensterstellung 20
13Zu viel Feuchtigkeit im Einfamilienhaus nach Estrich-Einbau? Schimmelgefahr? - Seite 249
14Estrich seit drei Tagen drin und noch feucht? - Seite 552
15Einschätzung Kosten für Rohbau und Gesamtkosten (Putz, Estrich) 17
16Schlüsselfertiges Haus - vorzeitige Abnahme möglich? 25
17Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
18Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
19Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
20Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13

Oben