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ᐅ Abnahme und Bezahlung Fertighaus - Was akzeptieren?


Erstellt am: 04.12.18 13:16

Skyfire04.12.18 13:16
Hallo Leute,

man drängt uns zur Abnahme des Bau obwohl einige Gewerke noch nicht fertig sind.

Die Abnahme soll direkt nach Einbau des Estrich, quasi während dieser noch im Aufheizprogramm sich befindet, stattfinden.

Dann stehen aber noch Fliesenarbeiten, Außenputz und Sanitärobjekte aus.

Gleichzeitig haben wir nun, da unser Haus angeblich „übergabereif“ ist ( oben genannte Gewerke sowie Fußbodenheizung und Estrich fehlen zum heutigen Stand noch) die letzte Abschlagsrechnung erhalten und die Schlussrechnung soll mit der Hausabnahme übergeben werden.

Laut Bauleiter soll dann für die offenen Gewerke ein Einbehalt (zb 1.000 Euro für die Fliesen) im Abnahmeprotokoll vereinbart werden. Auf jeden Fall wesentlich weniger als die Leistung uns kostet.

Muss ich das akzeptieren? Ich möchte nicht in Vorleistung treten und schon gar nicht etwas abnehmen was nur zum Teil fertiggestellt ist.

Worauf kann ich mich eventuell berufen?

Danke für eure Hilfe.
Mottenhausen04.12.18 13:33
ganz einfach:

das regelt dein Vertrag! Dort steht drinne wann die Endabnahme erfolgen kann, wann die Rechnungen gestellt werden können usw.

Ich vermute in deinem Vertrag steht sowas wie "Fertigstellung wesentlicher Bestandteile", "Endabnahme kann wegen nicht-wesentlichen Mängeln nicht versagt werden" usw.
Silent01004.12.18 13:41
Skyfire schrieb:
man drängt uns zur Abnahme des Bau obwohl einige Gewerke noch nicht fertig sind.

Ich muss nicht weiterlesen... Abnahme nach Fertigstellung (Teilabnahmen von Teilgewerken ausgeschlossen)

Lass dich bitte auf nichts anderes ein.

Warum sollte man ein Haus vor Fertigstellung Abnehmen?
Mottenhausen schrieb:
Ich vermute in deinem Vertrag steht sowas wie "Fertigstellung wesentlicher Bestandteile", "Endabnahme kann wegen nicht-wesentlichen Mängeln nicht versagt werden" usw.

Ich habe nie mit einem Bauträger/Bauübernehmer/Bauunternehmer/Fertighausbauer gebaut, aber klar ist doch, dass ich alles abnehmen kann, wenn es fertiggestellt ist und es zu dem Teilgewerk kein Klärungsbedarf mehr gibt.

Sind die Fenster zum Beispiel drin, dann kann ich die Fenster und den Einbau überprüfen und das ganze abnehmen.
Skyfire04.12.18 20:30
Im Vertrag steht:

1. Nach Fertigstellung des Hauses erfolgt eine förmliche Abnahme. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten im Übrigen.

2. Teilabnahmen bleiben vorbehalten.
nordanney04.12.18 20:39
Skyfire schrieb:
Im Vertrag steht:

1. Nach Fertigstellung des Hauses erfolgt eine förmliche Abnahme. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten im Übrigen.

2. Teilabnahmen bleiben vorbehalten.
Na dann, wie im Vertrag verhalten. Vollständige Abnahme nur bei vollständigem Haus. Ob Ihr Teilgewerke abnehmt, müsst Ihr entscheiden.
Mottenhausen04.12.18 20:42
Dann ist der Fall eindeutig. "Nach Fertigstellung" lässt aus meiner Sicht null Interpretationsspielraum zu. Also lass dich nicht ärgern. Verweise freundlich auf den Paragraphen im Vertrag und frage warum jetzt plötzlich gegen die Abmachung im Vertrag verstoßen werden soll?
vertragfertigstellungestrichendabnahmeteilabnahmenfenster