Aufklärungspflicht hinsichtlich OPTIK? Gibt es sowas

4,30 Stern(e) 3 Votes
D

DG

Frag' den Zimmermann doch mal, ob Du seine Arbeit incl. der kompetenten Beratung weiterempfehlen sollst ...

Ich würde ihm vorschlagen, die Kosten zu teilen. Du trägst 50%, weil Du tel. beauftragt hast, ohne sich das vor Ort anzusehen - das ist ganz klar Dein Bock. Und er trägt 50%, weil's einfach sch***** aussieht und er das nie so hätte beraten dürfen, denn ich glaube nicht, dass es üblich ist, die Sichtverkleidung bündig mit den Fenstern abschließen zu lassen. Das hätte er merken müssen, dass das bei dem Dachüberstand darauf hinausläuft, spätestens bei der Anbringung der Unterlattung. Zu dem Zeitpunkt wäre der Schaden ja noch deutlich geringer gewesen.

MfG
Dirk Grafe
 
T

Tom1607

grad beim 'Stadtvilla Typ' finde ich es schöner wenn die Balken unten verkleidet werden. Bei den heute üblichen Sparrenhöhen finde ich es häßlich wenn man die Köpfe der Balken sieht. Das Problem hier ist aber eher das die Balken nicht etwas höher liegen. Ein Stein mehr wie bei Bieber wäre Optisch sicher besser gewesen.

Ich würde es trotzdem so lassen denn für meinen Geschmack passt das andere Optisch nicht zu einer Stadtvilla. Ist halt Geschmackssache ....
 
Jochen104

Jochen104

Das Problem an der Konstruktion von @jani83 ist wohl, dass die Verkleidung nach unten noch abgekastet wurde.
Also das die Verkleidung deutlich unterhalb der Rinne angebracht wurde und nach vorne mit den Blechen verkleidet wurde (siehe Bild in Beitrag 11).
Weißt du warum das so gemacht wurde?
 
B

Bieber0815

gemeint war der Abstand zwischen Fenster und Dach der beim TE fehlt. Ob Stein oder Ringanker ist letztendlich egal ...
Schon klar, nur liegt (bei uns) je gerade kein zusätzlicher Stein, sondern nur das, was sowieso dahin gehört.

Also das die Verkleidung deutlich unterhalb der Rinne angebracht wurde und nach vorne mit den Blechen verkleidet wurde (siehe Bild in Beitrag 11).
Weißt du warum das so gemacht wurde?
Genau, und ich frage mich, ob unter der Bezeichnung "in der Waage" genau das zu verstehen gewesen sein musste. Ich hätte diese Art der Abkastung eben nicht erwartet, wenn ich den Auftrag erteile "in der Waage".
 
Zuletzt aktualisiert 06.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42576 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Aufklärungspflicht hinsichtlich OPTIK? Gibt es sowas
Nr.ErgebnisBeiträge
1Obergeschoss Fenstersturz und Ringanker - Seite 319
2Dachüberstand Stadtvilla Holz oder Kunststoff? 12
3HUF Haus - Schwarze Balken weiss streichen - Erfahrungen? 16
4KfW 70 - welche Rollläden in der neuen Stadtvilla? - Seite 210
5Grundriss Stadtvilla - Danke für euer Feedback 15
6Stadtvilla oder klassisches Satteldach-Haus? Vorteile? Kosten? 51
7Dachboden in neuer Stadtvilla nutzen 21
8Dachüberstand bei Stadtvilla mit Walmdach 17
9Eure Meinung zum Grundriss unserer geplanten Stadtvilla 10
10Dachüberstand Stadtvilla mit Zeltdach 12
11Grundriss Stadtvilla - Eure Meinung dazu? 21
12Traufhöhe von 6m bei einer Stadtvilla 11
13Jetzt der finale Grundriss - 189qm ohne Keller; Stadtvilla - Seite 424
14Grundriss – Stadtvilla 160 qm 34
15Grundrissplanung für Stadtvilla mit 168 qm - Wer hat Ideen? 47
16Frontansicht Stadtvilla Walmdach oder Zeltdach? 16
17Kosten für Bauvorhaben Stadtvilla, 1 Vollgeschoss 33
18Grundriss-Entwurf Stadtvilla mit Doppelgarage 38
19Grundrisse Stadtvilla mit Garagen-/Büroanbau 14
20Neubau Stadtvilla mit Einliegerwohnung und Doppelgarage 72

Oben