Probleme wegen fehlender Liegenschaftskarte

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B

Bauprinzessin

ihr müsstet doch die auflassungsmitteilung vom notar erhalten haben?
habt ihr mal bei katasteramt angerufen, ob die Karte vielleicht mittlerweile da ist?

Die Auflassungsvormerkung ist wohl schon geschehen. Auch wenn es noch keine "neue" Flurkarte und Einmessung des Grundstückes gibt. So ist doch vorgemerkt: Frau D.S. und Herr xy werden dieses Grundstück, für das es leider noch keine neue Flurbezeichnung gibt, kaufen. Jeder weitere Verkaufs-versuch der imaxx ist damit unterbunden. Das ist ja der Sinn dieser Vormerkung. Karsten
aber wie soll das denn gehen? die auflassungsvormerkung muss im grundbuch stehen und es müsste für jedes der neuen teilgrundstücke neue Flurstücksnummern vergeben sein und für jedes ein eigenes grundbuchblatt geben? oder irre ich mich da?
 
D

DanielaS

@Bauprinzessin wir haben leider noch nichts erhalten. Beim Katasteramt liegt auch noch nichts. Heute hat uns die Imaxx zugesagt das wir erst zahlen brauchen wenn die Finanzierung durch ist. Schreiben zur Info ist auch an den Notar gegangen.
 
77.willo

77.willo

Die Vormerkung kann auch im Grundbuch des zu teilenden Grundstückes stehen. Wie gesagt, bei mir gibt es für ca. 30 real zu teilende Grundstücke die alle bereits bewohnt sind noch keine Vermessung, Flurstücksnummern, etc. Laut Grundbuch existieren nur 2 Flurstücke die jeweils fast einen Hektar groß sind. War weder für die Bank, noch für den Anwalt der den Vertrag für uns geprüft hat ein Problem.
 
E

Escroda

Also können sie doch garnicht die Rechnung stellen ohne diese Punkte erfüllt zu haben?
Genau! Zuerst musst Du eine Mitteilung erhalten, dass die Gemeinde kein Vorkaufsrecht hat oder es nicht ausübt, dann die Mitteilung, dass die Auflassungsvormerkung eingetragen wurde und dann, wenn die Baustraße mit der Ersterschließung fertig ist, erhältst Du die Zahlungsaufforderung. Der Notar könnte Dir auch die drei Mitteilungen gleichzeitig zuschicken.
wir haben leider noch nichts erhalten.
Also auch noch keine Zahlungsaufforderung?
Ich habe noch einen Absatz in unserem Notarvertrag gefunden.
Vielleicht findest Du ja noch mehr im Notarvertrag, z.B. ob die Auflassungsvormerkung auf den alten Flurstücken oder dem neuen Flurstück eingetragen werden soll oder ob die Grundpfandrechte bereits vor dem Eigentumsübergang eingetragen werden können. Aber wie schon gesagt, das hätte euch der Notar beim Unterschriftentermin erläutern müssen.
 
T

tempic

Wie gesagt, bei mir gibt es für ca. 30 real zu teilende Grundstücke die alle bereits bewohnt sind noch keine Vermessung, Flurstücksnummern, etc. Laut Grundbuch existieren nur 2 Flurstücke die jeweils fast einen Hektar groß sind.
Mal interessehalber:
Was passiert, wenn einer der anderen 30 Grundstücksbesitzer sein Haus verkaufen will. Oder wenn die Finanzierung einem um die Ohren fliegt und die Bank das Haus versteigern will?
Muss da dann bis zur Vermessung gewartet werden?
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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