Abstände zur Grundstücksgrenze

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f-pNo

f-pNo

Hallo zusammen,

allgemein gilt ja, dass man die Einhaltung der Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten muss.

Mir bekannt ist folgendes:
- Haus - vorgeschriebener Abstand in Rheinland-Pfalz 3 m zur Grundstücksgrenze
- Garage / Carport - vorgeschriebener Abstand zur Grundstücksgrenze Nachbarn 0 oder 10 cm und zur Straße 1 m (wenn ich mich recht erinnere)


Was allerdings ist bei folgenden Punkten zu beachten:

Terrasse - Gilt für eine Terrasse an einem Haus ebenfalls der Abstand von 3 m bis zur Grundstücksgrenze?
Terrasse/Balkon auf einem Garagen-/Carportdach - sind hier 3 m einzuhalten oder kann die Garage/das Carport mit Terrasse auch an die Grundstück-Grenze gesetzt werden?


Mir ist klar, dass solche Fragen am ehesten dem Bauamt vorzulegen sind. Bin aber für eine unverbindliche Aussage an dieser Stelle dankbar.
 
f-pNo

f-pNo

Mir ist klar, dass solche Fragen am ehesten dem Bauamt vorzulegen sind.
Nachdem ich es abgeschickt hatte, musste ich feststellen, wie blöd man (ich) sich wieder anstellt. Also habe ich gleich direkt zum Telefonhörer gegriffen.
Damit ihr jetzt aber nicht umsonst gelesen habt, hier kurz die Ergebnisse:

Gebäude zur Grundstücksgrenze - wie gehabt 3 m
Garage/Carport zur Grundstücksgrenze - 0 cm möglich
Garage/Carport mit Einfahrtsseite zur Straße - dies ist im Bebauungsplan enthalten (welcher wie eben erfahren nachträglich hierzu geändert wurde) 5 m zur Straße

Terrasse auf Garagen/Carport - hier gilt das Nachbarschaftsgesetz für Terrassen - 3 m Abstand einhalten

Gruss
f-pNo
 
Zuletzt aktualisiert 29.05.2024
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