B
baschdieh
Hallo liebes Forum,
ich habe einen Kredit bei der Sparkasse abgeschlossen. Bei dem Antrag hatte ich eine Kostenschätzung von meinem Architekten abgegeben. Der Kredit wurde bewilligt. Mein Architekt hatte dann mit den Ausschreibungen begonnen. Leider hatten wir direkt beim Rohbau eine Abweichung von sage und schreibe 50.000 Euro.
Aufgrund dieser Tatsache und div. anderen Problemen mit meinem Architekten habe ich den Architektenvertrag aufgehoben. Das Bauvorhaben ist somit gestoppt bzw. wird in dieser Form, die der Bank vorliegt nicht mehr gebaut.
Ich habe den Kredit noch nicht in Anspruch genommen, somit kann ich den Kredit laut Sparkasse zurückgeben. Leider sind hier 1% Strafzins fällig.
Die Frage ist, darf die Bank das? Ich meine das Bauvorhaben laut Kostenschätzung das die Bank als "Grundlage" für den Kredit genommen hat, wird nicht mehr umgesetzt. Gibt es hier vielleicht ein Sonderkündigungsrecht?
Vielen dank schon mal und viele Grüße!
Bastian
ich habe einen Kredit bei der Sparkasse abgeschlossen. Bei dem Antrag hatte ich eine Kostenschätzung von meinem Architekten abgegeben. Der Kredit wurde bewilligt. Mein Architekt hatte dann mit den Ausschreibungen begonnen. Leider hatten wir direkt beim Rohbau eine Abweichung von sage und schreibe 50.000 Euro.
Aufgrund dieser Tatsache und div. anderen Problemen mit meinem Architekten habe ich den Architektenvertrag aufgehoben. Das Bauvorhaben ist somit gestoppt bzw. wird in dieser Form, die der Bank vorliegt nicht mehr gebaut.
Ich habe den Kredit noch nicht in Anspruch genommen, somit kann ich den Kredit laut Sparkasse zurückgeben. Leider sind hier 1% Strafzins fällig.
Die Frage ist, darf die Bank das? Ich meine das Bauvorhaben laut Kostenschätzung das die Bank als "Grundlage" für den Kredit genommen hat, wird nicht mehr umgesetzt. Gibt es hier vielleicht ein Sonderkündigungsrecht?
Vielen dank schon mal und viele Grüße!
Bastian