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Nachdem wir ein Grundstück (Neubaugebiet wird erschlossen) zugewiesen bekommen haben sind wir in die Planung eingestiegen. Der Bebauungsplan sieht u.a. folgendes vor: Traufhöhe 4,5 Meter, 2 Vollgeschosse sind möglich, Dachneigung 0 – 45 Grad.
Mit einer Formulierung kommen wir nicht weiter: „Aufgrund der Hanglage wird der Höhenbezug auf den oberen Schnittpunkt des Gebäudes mit dem gewachsenen Boden gelegt, um Härten aufgrund von Hanglagen zu vermeiden“
Der Höhenunterschied des Grundstück beträgt ca. 35 cm von Nord zu Süd abfallend, Straßenseite liegt westlich. Und nun zu meiner Frage: Was für einen planerischen Spielraum ergibt sich daraus, wenn wir einen möglichst hohen Kniestock erzielen möchten? Ich bin für jede Anregung dankbar.
Mit einer Formulierung kommen wir nicht weiter: „Aufgrund der Hanglage wird der Höhenbezug auf den oberen Schnittpunkt des Gebäudes mit dem gewachsenen Boden gelegt, um Härten aufgrund von Hanglagen zu vermeiden“
Der Höhenunterschied des Grundstück beträgt ca. 35 cm von Nord zu Süd abfallend, Straßenseite liegt westlich. Und nun zu meiner Frage: Was für einen planerischen Spielraum ergibt sich daraus, wenn wir einen möglichst hohen Kniestock erzielen möchten? Ich bin für jede Anregung dankbar.