1. Grundstück schenken geht problemlos. Keine Grunderwerbsteuer, ggf. Schenkungssteuer beachten.Aus steuerlichen Gründen würden Eltern gerne ihrem Kind ein Grundstück schenken.
Jedoch würden Sie eventuell in der Zukunft ein Haus auf diesem Grundstück bauen wollen.
Geht das oder was ist zu beachten?
Danke für die Antwort.1. Grundstück schenken geht problemlos. Keine Grunderwerbsteuer, ggf. Schenkungssteuer beachten.
2. Haus auf Grundstück des Kindes bauen.
==> Grundstück gehört dem Kind, wenn dieses "Nö" sagt, geht gar nichts. Wenn das Kind "Jo, kein Problem" sagt, dann können die Eltern gerne dort bauen. ABER: Das Haus gehört dann auch dem Kind, da untrennbar mit dem Grundstück verbunden. Insofern müssen vertragliche oder grundbuchliche Regelungen getroffen werden.
Das wäre eine Möglichkeit.Könnten sich die Eltern ein Nießbrauchsrecht des Grundstücks ins Grundbuch schreiben lassen?
Das wäre grundsätzlich so. Die Schenkung findet während des Baus kontinuierlich statt."Das Haus gehört dann auch dem Kind" - Bei Fertigstellung des Hauses gehört es dem Kind und Schenkungssteuer fällt an?
Nein, rechtlich und auch vom Handling ist das Konstrukt komplett anders als ein Erbbaurecht. Zivilrechtlich wird das Kind in o.g. Konstrukt Eigentümer - darüber kann man auch nicht diskutieren (Baugesetzbuch §94 und §946 kann man als Grundlage nehmen). Bürgerlich-rechtlich und somit steuerrechtlich kann es anders aussehen (z.B. beim Nießbrauch). Für das wirtschaftliche Eigentum kann man sich auch in der AO § 39 schlau machen.Das Konstrukt ist vergleichbar dem Erbbaurecht.