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Hallo,
wir haben ein Grundstück gekauft mit der Aussage lt. Kaufvertrag "voll erschlossen". Es handelt sich dabei um ein Grundstück in der 2. Reihe an einer Hauptstraße, d. h. wir haben ein Flurstück "Gebäude/Freifläche" und ein Flurstück "Verkehrsfläche" (Privatweg) mit 50% Miteigentumsanteil.
Hat jemand eine Idee - Gilt die Formulierung "voll erschlossen", dass die Versorgungsleitungen mindestens an der Verkehrsfläche liegen müssen (d. h. auf der Hauptstraße) oder an der Gebäudefläche (d. h. auf dem Privatweg)?
Danke & Grüße
wir haben ein Grundstück gekauft mit der Aussage lt. Kaufvertrag "voll erschlossen". Es handelt sich dabei um ein Grundstück in der 2. Reihe an einer Hauptstraße, d. h. wir haben ein Flurstück "Gebäude/Freifläche" und ein Flurstück "Verkehrsfläche" (Privatweg) mit 50% Miteigentumsanteil.
Hat jemand eine Idee - Gilt die Formulierung "voll erschlossen", dass die Versorgungsleitungen mindestens an der Verkehrsfläche liegen müssen (d. h. auf der Hauptstraße) oder an der Gebäudefläche (d. h. auf dem Privatweg)?
Danke & Grüße