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toxicmolotof
Lies die beiden durch Absatz getrennten Sätze einfach als das, was sie sind. Zwei getrennte Absätze.Kannst Du das mal näher erläutern?
Du warst explizit von der Aussage Laie ausgeschlossen.
Lies die beiden durch Absatz getrennten Sätze einfach als das, was sie sind. Zwei getrennte Absätze.Kannst Du das mal näher erläutern?
So habe ich es auch gelesen: als Bestätigung von Escrodas Aussage, und mit einer Leerzeile nach daß die Laienspekulationen wenig erhellen können.Zwei getrennte Absätze.
Den Plan mußt Du nur richtig lesen, Bild und Text. An dämlichen Formulierungen brauchst Du Dich nicht zu stören, die Ratsherren wollten damit wohl gerade Verständlichkeit erreichen. Viele Bauherren bauen heute ohne Keller, eben mit "Bodenplatte". Deren Oberkante ist diejenige der Betonplatte - bei Rohfussboden wäre sonst mancher Laie rätselnd, ob das die Estrichoberkante unter dem Fliesenkleber meint. Dass Häuser mit Keller dann ein Stockwerk niedriger werden sollten, ist gewiß nicht das Ansinnen des Bebauungsplanes. Du wirst auch noch anderen Begriffsverwirrungen begegnen, z.B. "Wandhöhe", um die Traufhöhe auf Flachdachbauten zu übersetzen, und dergleichen mehr.Nun gibt es ja verschiedene Aussagen, auch hier im Thread.
Das brauchst Du nicht zu befürchten, da gäbe es den Grundsatz der Ermessensbindung = gleiche Entscheidung bei gleicher Sachlage."Bei Familie Müller genehmigen wir
Auch sogenannte Experten schreiben gelegentlich Unsinn, weswegen ich mit meiner Nachfrage Missverständnissen vorbeugen wollte.Du warst explizit von der Aussage Laie ausgeschlossen.
Hier im Thread gehst nur Du von der Kellerbodenplatte aus. Wer vertritt denn noch deine Auffassung?Nun gibt es ja verschiedene Aussagen, auch hier im Thread.
Wenn der Planer nicht schon in diesem Bebauungsplan-Gebiet Anträge eingereicht hat, wird auch der Dir keine verbindliche Auskunft geben können.Da ich mich noch in der Vorplanung befinde und dementsprechend noch keinen Planer habe,
Ja, s. §18 Baunutzungsverordnung. Zum Bebauungsplan müsste es eine aktuelle Begründung geben, in der jede Festsetzung noch mal erläutert ist. Vielleicht gibt es hier eine verständlichere Formulierung. Wenn Du Zeit und Lust hast, kannst Du ja mal ins Rathaus gehen und dir die aktuelle Begründung durchlesen und bei Bedarf einen Mitarbeiter um Erläuterung bitten. Du musst dich ja nicht ausweisen und angeben, um welches Grundstück es geht, auch wenn ich deine Befürchtungen bezüglich der schlafenden Hunde nicht teile.Ich meine irgendwo ist doch hier die Gemeinde auch in der Pflicht für Klarheit zu sorgen
Das bezog sich hier natürlich nur auf deinen Beitrag in diesen Thread. Ich weiß nicht, ob du woanders Unsinn schreibst. :-pAuch sogenannte Experten schreiben gelegentlich Unsinn, weswegen ich mit meiner Nachfrage Missverständnissen vorbeugen wollte.