Verständnis Angebot Statik/Energieberatung KFW 55

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D

DragonyxXL

Wir arbeiten mit einem Bauingenieur zusammen, der uns diverse Gewerke/Leistungen/Baufirmen vermittelt und letztlich den Bau koordinieren wird. Wir haben jetzt ein Angebot von einem Statiker erhalten, wo sich für mich ein paar Fragen aufwerfen. Kommen wir mal zu den Leistungen (Kosten ohne 19% MwSt.):

1. Objektplaner psch. 300,00 €
- Übernahme der Objektplanertätigkeit
· Sichtung der Bauantragsunterlagen sowie Unterstützung bei der Erstellung
· Unterschreiben der Bauantragausfertigungen
· Verteilung des Schriftverkehrs an alle Beteiligten Personen
(Eingangsschreiben, Forderungsschreiben, Genehmigungsbescheide usw.)

2. Erstellung einer prüffähigen Genehmigungsstatik psch. 2.600,00 €
- Erstellung der Statischen Berechnung
- Erstellung der Positionspläne im Maßstab 1:100
- Zusammenstellung der Statischen Berechnung

3. Erstellung einer Ausführungsplanung-Statik psch. 1.500,00 €
- Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne einschl.
Stahl-, Schneide-, Biegeliste im Maßstab 1:50 / 1:10
für alle Betonbauteile:
· Gründung (Fundament und Bodenplatte)
· Ringbalken inkl. Stürze
- Zusammenstellung der Ausführungspläne

4. Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach der Energieeinsparverordnung Energieeinsparverordnung 2016

4.1 Nachweisführung psch. 1.250,00 €
Für das neu zu errichtende Einfamilienwohnhaus wird das KFW-Förderprogramm 153 (KfW-Effizienzhaus 55) gewünscht. Für die Angebotserstellung werden die Technischen Mindestanforderungen (Anlage zum Merkblatt Programm Energieeffizient Bauen 153) herangezogen. Nachfolgend werden die zu erbringenden
Leistungen separat aufgeführt.
- Erstellung eines Wärmeschutznachweises nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 2, §3 unter Beachtung der KfW-Forderungen KfW-Förderprogramm 153 (KfW-Effizienzhaus 55)
- Erstellung eines Sommerlichen Wärmeschutznachweises nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 2, §3, Absatz 4 unter Beachtung der KfW-Forderungen
- Prüfen der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 2, §6 sowie unter Beachtung der KfW-Forderungen sowie nach den Forderungen der DIN 1946-6
Das Ergebnis wird dem Bauherren mitgeteilt.
Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
- KfW-Programm 153 bestätigen Das geplante energetische Niveau wird durch das KfW-Formular
“Bestätigung zum Antrag (BZA)“ bestätigt

4.2 Begleitung der Baumaßnahme psch. 1.000,00 €
· Mit Beachtung der KfW-Forderung werden vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Aufbringen späterer Verkleidungen 3 Baustellenbegehungen angesetzt. zur Überprüfung/Kontrolle der Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile zur Überprüfung/Kontrolle der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts sowie der Anlagenteile
· Prüfung der eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen
Beachte:
Die ausführenden Gewerke haben Nachweise in Form von Lieferscheinen, Fotos, Rechnungslegungen zu den eingebauten Materialien, Produkten sowie der Anlagentechnik dem Energieplaner auf Verlangen vorzulegen.
· Führung einer Dokumentation über die Begleitung der Baumaßnahme

4.3 Bestätigung der programmgemäßen Umsetzung psch. 100,00 €
· Die Umsetzung des geförderten Vorhabens wird auf dem KfW-Formular “Bestätigung nach Durchführung“ bestätigt
· Ausstellung und Übergabe des Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude auf Grundlage des Energiebedarfs nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 5, §16 und 18 sowie unter Beachtung der KfW-Forderungen
- Zusammenstellung der Unterlagen

Gesamtkosten: 6750€ + 1282,5€ (19%) = 8032,5€
 
D

DragonyxXL

Nun zu meinen Fragen:
1. Sichtung der Unterlagen und Unterstützung bei der Erstellung klingt nach relativ wenig Leistung. Durch das unterzeichnen der Unterlagen übernimmt er dann auch die Haftung?
2. Dies ist doch das gleiche wie der Posten Tragwerksplanung eines Architekten oder? Sind da 3.100€ eine angemessene Größenordnung? (Hauskosten ca. 250.000€)
3. Ca. 1.800€ für die Ausführungsplanung der Betonteile erscheint mir erst mal recht viel. Machen Bodenplatte, Stürze, Ringanker einen erheblichen Teil der Ausführungsplanung aus?
4.1 Wärmeschutznachweis ist Pflicht für ein Kfw55 hatte ich verstanden. Ist das korrekt? Wir werden eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung einbauen lassen. Da dies feststeht, benötigen wir dennoch die Prüfung von lufttechnischen Maßnahmen?
4.2 Ist diese energetische Baubegleitung empfehlenswert (damit am Ende auch das versprochene Energieniveau erreicht wird) oder Pflicht?

Ist der Posten 4. komplett im Rahmen der KfW-Förderung für Energieberatung (50% bis 4.000€)?

Es gibt ja jede Menge Bauunternehmen die ihre festen Partner (Architekt/Statiker) für Leistungsphasen Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, etc. haben. In unserem Fall müsste die Baufirma, mit der wir in Kürze in Kontakt treten werden, ja die Posten 1-3 aus ihrer Kalkulation herausrechnen oder? Dann müsste theoretisch das Angebot günstiger sein, als das Komplettangebot einer anderen Baufirma, richtig?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Durch das unterzeichnen der Unterlagen übernimmt er dann auch die Haftung?
Ja.

2. Dies ist doch das gleiche wie der Posten Tragwerksplanung eines Architekten oder?
Nein.

3. Ca. 1.800€ für die Ausführungsplanung der Betonteile erscheint mir erst mal recht viel. Machen Bodenplatte, Stürze, Ringanker einen erheblichen Teil der Ausführungsplanung aus?
Möchtest Du ein Haus bewohnen, ohne, daß ein Statiker Sorge dafür getragen hat, daß es _nicht_ zusammenfällt; sind Dir für Deine Sicherheit € 1.800,00 zu viel?

4.1 Wärmeschutznachweis ist Pflicht für ein KfW55 hatte ich verstanden. Ist das korrekt? Wir werden eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung einbauen lassen. Da dies feststeht, benötigen wir dennoch die Prüfung von lufttechnischen Maßnahmen?
Nur, wenn der Hersteller, der zu verbauenden Kontrollierte-Wohnraumlüftung, _kein_ Lüftungskonzept zur Verfügung stellt oder als zusätzliche Sicherheit für Dich.

4.2 Ist diese energetische Baubegleitung empfehlenswert (damit am Ende auch das versprochene Energieniveau erreicht wird) oder Pflicht?
Ohne zieht die KfW ihre Fördergelder zurück; also Pflicht.

Ist der Posten 4. komplett im Rahmen der KfW-Förderung für Energieberatung (50% bis 4.000€)?
Ja.

Es gibt ja jede Menge Bauunternehmen die ihre festen Partner (Architekt/Statiker) für Leistungsphasen Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, etc. haben. In unserem Fall müsste die Baufirma, mit der wir in Kürze in Kontakt treten werden, ja die Posten 1-3 aus ihrer Kalkulation herausrechnen oder? Dann müsste theoretisch das Angebot günstiger sein, als das Komplettangebot einer anderen Baufirma, richtig?
Es kommt darauf an ....

Wenn Du an einen Komplettanbieter herantrittst - er hat diese Leistungen in seinem Preis berücksichtigt; ein FH-Anbieter wird die Angaben trotzdem benötigen, ein Massivhausbauer die Ausführungsplanung eines Dritten wohl nicht akzeptieren. Soll ein kleinerer BU Dein Haus bauen, wird er die Leistung Architektur/Statik zukaufen müssen.

Du solltest Dich auch davon befreien, daß die Werte, des Dir vorliegenden Angebotes, bei einem Vertrag mit einem GU zu 100% gutgeschrieben werden. Wie Du richtig erkannt hast, bestehen Kooperationen und damit auch ein anderes Preis-/Leistungsverhältnis.

Ich finde das Angebot des Bau-Ing. ist angemessen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DragonyxXL

Danke für deine Bewertung

Wo liegen die Unterschiede zur Tragwerksplanung?

Möchtest Du ein Haus bewohnen, ohne, daß ein Statiker Sorge dafür getragen hat, daß es _nicht_ zusammenfällt; sind Dir für Deine Sicherheit € 1.800,00 zu viel?
Nein. Deine Anmerkung zur Akzeptanz der "fremden" Ausführungsplanung beim Massivhausbauer ist sehr interessant. Das bedeutet doch, dass ich diesen Posten nur an den Statiker (eigentlich ja auch "nur" ein Ingenieurbüro) vergeben sollte, wenn ich weiß, dass der künftige Hausbauer etwas damit anfangen kann, richtig?

Nur, wenn der Hersteller, der zu verbauenden Kontrollierte-Wohnraumlüftung, _kein_ Lüftungskonzept zur Verfügung stellt oder als zusätzliche Sicherheit für Dich.
Machen die das üblicherweise? Ist so ein Konzept sehr umfangreich/detailliert oder beschreibt es nur grob die Funktionsweise der jeweiligen Lüftungstechnik?

Du solltest Dich auch davon befreien, daß die Werte, des Dir vorliegenden Angebotes, bei einem Vertrag mit einem GU zu 100% gutgeschrieben werden. Wie Du richtig erkannt hast, bestehen Kooperationen und damit auch ein anderes Preis-/Leistungsverhältnis.
Ich muss mir also erst mal überlegen welche Vorgehensweise ich verfolgen möchte und sollte erst dann die relevanten Leistungen beauftragen. Darüber hinaus "lohnt" es sich bzw. kann es sinnvoller sein, einige der dargestellten Leistungen dem finalen Bauunternehmen überzuhelfen.

Weitere Aspekte die ich berücksichtigen sollte?
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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