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DragonyxXL
Wir arbeiten mit einem Bauingenieur zusammen, der uns diverse Gewerke/Leistungen/Baufirmen vermittelt und letztlich den Bau koordinieren wird. Wir haben jetzt ein Angebot von einem Statiker erhalten, wo sich für mich ein paar Fragen aufwerfen. Kommen wir mal zu den Leistungen (Kosten ohne 19% MwSt.):
1. Objektplaner psch. 300,00 €
- Übernahme der Objektplanertätigkeit
· Sichtung der Bauantragsunterlagen sowie Unterstützung bei der Erstellung
· Unterschreiben der Bauantragausfertigungen
· Verteilung des Schriftverkehrs an alle Beteiligten Personen
(Eingangsschreiben, Forderungsschreiben, Genehmigungsbescheide usw.)
2. Erstellung einer prüffähigen Genehmigungsstatik psch. 2.600,00 €
- Erstellung der Statischen Berechnung
- Erstellung der Positionspläne im Maßstab 1:100
- Zusammenstellung der Statischen Berechnung
3. Erstellung einer Ausführungsplanung-Statik psch. 1.500,00 €
- Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne einschl.
Stahl-, Schneide-, Biegeliste im Maßstab 1:50 / 1:10
für alle Betonbauteile:
· Gründung (Fundament und Bodenplatte)
· Ringbalken inkl. Stürze
- Zusammenstellung der Ausführungspläne
4. Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach der Energieeinsparverordnung Energieeinsparverordnung 2016
4.1 Nachweisführung psch. 1.250,00 €
Für das neu zu errichtende Einfamilienwohnhaus wird das KFW-Förderprogramm 153 (KfW-Effizienzhaus 55) gewünscht. Für die Angebotserstellung werden die Technischen Mindestanforderungen (Anlage zum Merkblatt Programm Energieeffizient Bauen 153) herangezogen. Nachfolgend werden die zu erbringenden
Leistungen separat aufgeführt.
- Erstellung eines Wärmeschutznachweises nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 2, §3 unter Beachtung der KfW-Forderungen KfW-Förderprogramm 153 (KfW-Effizienzhaus 55)
- Erstellung eines Sommerlichen Wärmeschutznachweises nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 2, §3, Absatz 4 unter Beachtung der KfW-Forderungen
- Prüfen der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 2, §6 sowie unter Beachtung der KfW-Forderungen sowie nach den Forderungen der DIN 1946-6
Das Ergebnis wird dem Bauherren mitgeteilt.
Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
- KfW-Programm 153 bestätigen Das geplante energetische Niveau wird durch das KfW-Formular
“Bestätigung zum Antrag (BZA)“ bestätigt
4.2 Begleitung der Baumaßnahme psch. 1.000,00 €
· Mit Beachtung der KfW-Forderung werden vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Aufbringen späterer Verkleidungen 3 Baustellenbegehungen angesetzt. zur Überprüfung/Kontrolle der Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile zur Überprüfung/Kontrolle der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts sowie der Anlagenteile
· Prüfung der eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen
Beachte:
Die ausführenden Gewerke haben Nachweise in Form von Lieferscheinen, Fotos, Rechnungslegungen zu den eingebauten Materialien, Produkten sowie der Anlagentechnik dem Energieplaner auf Verlangen vorzulegen.
· Führung einer Dokumentation über die Begleitung der Baumaßnahme
4.3 Bestätigung der programmgemäßen Umsetzung psch. 100,00 €
· Die Umsetzung des geförderten Vorhabens wird auf dem KfW-Formular “Bestätigung nach Durchführung“ bestätigt
· Ausstellung und Übergabe des Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude auf Grundlage des Energiebedarfs nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 5, §16 und 18 sowie unter Beachtung der KfW-Forderungen
- Zusammenstellung der Unterlagen
Gesamtkosten: 6750€ + 1282,5€ (19%) = 8032,5€
1. Objektplaner psch. 300,00 €
- Übernahme der Objektplanertätigkeit
· Sichtung der Bauantragsunterlagen sowie Unterstützung bei der Erstellung
· Unterschreiben der Bauantragausfertigungen
· Verteilung des Schriftverkehrs an alle Beteiligten Personen
(Eingangsschreiben, Forderungsschreiben, Genehmigungsbescheide usw.)
2. Erstellung einer prüffähigen Genehmigungsstatik psch. 2.600,00 €
- Erstellung der Statischen Berechnung
- Erstellung der Positionspläne im Maßstab 1:100
- Zusammenstellung der Statischen Berechnung
3. Erstellung einer Ausführungsplanung-Statik psch. 1.500,00 €
- Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne einschl.
Stahl-, Schneide-, Biegeliste im Maßstab 1:50 / 1:10
für alle Betonbauteile:
· Gründung (Fundament und Bodenplatte)
· Ringbalken inkl. Stürze
- Zusammenstellung der Ausführungspläne
4. Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach der Energieeinsparverordnung Energieeinsparverordnung 2016
4.1 Nachweisführung psch. 1.250,00 €
Für das neu zu errichtende Einfamilienwohnhaus wird das KFW-Förderprogramm 153 (KfW-Effizienzhaus 55) gewünscht. Für die Angebotserstellung werden die Technischen Mindestanforderungen (Anlage zum Merkblatt Programm Energieeffizient Bauen 153) herangezogen. Nachfolgend werden die zu erbringenden
Leistungen separat aufgeführt.
- Erstellung eines Wärmeschutznachweises nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 2, §3 unter Beachtung der KfW-Forderungen KfW-Förderprogramm 153 (KfW-Effizienzhaus 55)
- Erstellung eines Sommerlichen Wärmeschutznachweises nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 2, §3, Absatz 4 unter Beachtung der KfW-Forderungen
- Prüfen der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 2, §6 sowie unter Beachtung der KfW-Forderungen sowie nach den Forderungen der DIN 1946-6
Das Ergebnis wird dem Bauherren mitgeteilt.
Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
- KfW-Programm 153 bestätigen Das geplante energetische Niveau wird durch das KfW-Formular
“Bestätigung zum Antrag (BZA)“ bestätigt
4.2 Begleitung der Baumaßnahme psch. 1.000,00 €
· Mit Beachtung der KfW-Forderung werden vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Aufbringen späterer Verkleidungen 3 Baustellenbegehungen angesetzt. zur Überprüfung/Kontrolle der Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile zur Überprüfung/Kontrolle der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts sowie der Anlagenteile
· Prüfung der eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen
Beachte:
Die ausführenden Gewerke haben Nachweise in Form von Lieferscheinen, Fotos, Rechnungslegungen zu den eingebauten Materialien, Produkten sowie der Anlagentechnik dem Energieplaner auf Verlangen vorzulegen.
· Führung einer Dokumentation über die Begleitung der Baumaßnahme
4.3 Bestätigung der programmgemäßen Umsetzung psch. 100,00 €
· Die Umsetzung des geförderten Vorhabens wird auf dem KfW-Formular “Bestätigung nach Durchführung“ bestätigt
· Ausstellung und Übergabe des Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude auf Grundlage des Energiebedarfs nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2016 Abschnitt 5, §16 und 18 sowie unter Beachtung der KfW-Forderungen
- Zusammenstellung der Unterlagen
Gesamtkosten: 6750€ + 1282,5€ (19%) = 8032,5€