Architekt in Verbindung mit GU sinnvoll?

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J

jx7

Hallo!

So eine ähnliche Frage wurde schon mal gestellt, daher wird meine Antwort auch ähnlich ausfallen wie die Antwort, die ich vor einiger Zeit schon mal gegeben habe.

Ich finde die Vorgehensweise, mit einem Architektenentwurf zu verschiedenen Generalunternehmern zu gehen, optimal; wir haben es genauso gemacht (Wir haben auch ein Baublog: Google-Suche: Baublog Budenheim).

Nur wenn ihr mit den gleichen Architektenplänen und detaillierten Wünschen an Ausstattung zu den Baufirmen geht, könnt ihr vergleichbare Angebote bekommen .

Im Optimalfall habt Ihr schon möglichst viel spezifiziert und im Preisvergleich eingerechnet:
Heizung (Gas, Geothermie, Solarthermie, Photovoltaik, aktive/passive Kühlung), Lüftung (zentral, dezentral, mit/ohne Wärmerückgewinnung, Auto-Bypass-Regelung), Treppe (offen/geschlossen, Holz/Beton), Schiebetüren, Fenster (RC-2, fr. Balkone, Kämpfer, Farbe der Rahmen), Haustür (Automatisches Verriegelung, Motorschloss, Fingerprint), Verschattungsmöglichkeiten (elektr. Rollläden, Raffstores, Somfy), Eingangsüberdachung, Ausführung der Terrasse (Pflaster, Bangkirai), Stellplätze, Boden- und Wandbeläge (Fliesen, Parkett, Vinyl, Tapete, Malervlies), Elektro (Anzahl Steckdosen, z.B. 80 Stück), Außenanlagen (Eingagstreppe, Einfahrt, Carport, Garage, Fahrrad- und Gartenschuppen), weitere Ausstattung (Wäscheschacht, Zisterne),...

Das betrifft auch die Baunebenkosten, die in den Angebotsvergleich eingerechnet werden müssen (Architekt, Statik, Bodengutachten, Erdarbeiten, Baustrom/Bauwasser, Bauschuttentsorgung, Hausanschlüsse, Vermessung, Energiepass,...)

Solche Ausstattungswünsche wie die von mir genannten sollten alle Baufirmen erfüllen können.

Wenn ihr darüber hinaus entscheiden wollt, welche Bautechniken (Welcher Stein? Welches Dämmmaterial? Lüftungsanlage auf oder in Betondecke?) verwendet wird und welche Fabrikate und Marken verwendet werden (Kellerfirma, Heizung, Lüftung, Fenster, Haustür,...), müsst ihr mit Architekt und Einzelvergabe bauen, denn von gewissen Konzepten, die für die Baufirma erprobt und bewährt sind, wird die Baufirma nicht abweichen.

Andererseits: Wenn alles aus einer Hand kommt, hat das den Vorteil, dass auch eine Firma allein die Verantwortung trägt und ggf. zur Rechenschaft gezogen werden kann. Es kann nicht passieren, dass die Verantwortung für Verzögerungen im Bau oder für sonstige Probleme von der einen zur anderen Firma geschoben wird. Wenn dann noch ein externer Baugutachter dabei ist (der euch in der Wahl der Baufirma auch beraten kann), seid Ihr sehr gut abgesichert.

Ein gutes Händchen und viel Erfolg beim Bauen!
 
G

Grym

Du darfst den Grundriss - streng genommen - nicht weiterverwenden oder nur mit Zustimmung der(s) ArchitekteIN, welche den Entwurf gezeichnet hat. Er unterliegt dem Urheberrecht!
Wo ist den mein Beitrag dazu hin, war das schon wieder ein Link zu viel? Quintessenz jedenfalls, dass es einer besonderen, geistigen Schöpfungshöhe bedarf, damit ein Grundriss schutzwürdig ist. Diese Schöpfungshöhe wird bei 08/15-Standard-Kataloggrundrissen regelmäßig nicht erreicht. Etwas anderes ist es, wenn ein Architekt z.B. bei einer Einzellage ein speziell an diese Erfordernisse angepasstes Haus zeichnet (Split-Level; integrierter Pool mit Wasserfall, schwebende, auskragende Ebenen mit optimaler Ausrichtung auf Punkt xy, Innenhof, usw.)
 
B

Bauexperte

Wo ist den mein Beitrag dazu hin, war das schon wieder ein Link zu viel?
Du bist doch wirklich schon lange genug hier unterwegs - hat Yvonne Dich jüngst noch dran erinnert. Lass links einfach aus Deinen Beiträgen heraus; so, wie jetzt, funzt es doch auch ;)

Quintessenz jedenfalls, dass es einer besonderen, geistigen Schöpfungshöhe bedarf, damit ein Grundriss schutzwürdig ist. Diese Schöpfungshöhe wird bei 08/15-Standard-Kataloggrundrissen regelmäßig nicht erreicht. Etwas anderes ist es, wenn ein Architekt z.B. bei einer Einzellage ein speziell an diese Erfordernisse angepasstes Haus zeichnet (Split-Level; integrierter Pool mit Wasserfall, schwebende, auskragende Ebenen mit optimaler Ausrichtung auf Punkt xy, Innenhof, usw.)
Das ist richtig; Niemand kann das Rad neu erfinden, obgleich ein Entwurf nie dem vorherigen gleicht.

*Ich* empfinde es als grenzwertig; auch bei vermeintlichen Standardentwürfen ist häufig zu erkennen, wessen Anbieters "Handschrift" hinter der Architektur steht. Hier kommt hinzu, daß der TE "eigentlich" vom Architekten planen lassen wollte, stattdessen aber einen Entwurf eines Dritten adaptiert.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 29.05.2024
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