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ypg
Aber woher weiß ich wie groß die sein muss?
Bei uns macht das der Erdbauer - Ausrechnen auch!Ich bin jetzt drauf und dran einfach zu machen und abzuwarten, ob sich jemand meldet.
Aber woher weiß ich wie groß die sein muss?
Bei uns macht das der Erdbauer - Ausrechnen auch!Ich bin jetzt drauf und dran einfach zu machen und abzuwarten, ob sich jemand meldet.
Als Anhaltspunkt mal was unsere Stadt gefordert hat in der Satzung zum Bebauungsplan:Aber woher weiß ich wie groß die sein muss?
Naja, Eching (unser Ort) gilt im erweiterten Einzugsbereich Münchens, aka. Speckgürtel, Outback... Hier fährt schon so mancher Traktor durch die Gegend. Also ne Großstadt ist was anderes :DIst halt einfach Glück, wenn man ein Landei ist ;)
Ja aber dann musst du doch den Grundstückspreis raus rechnen! Es ging hier thematisch nur um die reinen Erschließungskosten ohne den Preis für das Grundstück als solches. Der ist durch das Erbbaurecht auch nur noch in der Berechnung der Pacht relevant. Und ja, selbst die angesprochenen 50% mehr auf dem freien Markt sind immer noch deutlich günstiger, als das was hier verlangt wird.Grundstückspreis: 125,25€ pro qm
Erschließung: 69 € pro qm ---> heißt für unser Grundstück mit ca. 500qm etwas über 35.000€
KAG Beiträge (Wasser/Kanal): 11,25€
Gesamt: 205,50€ pro qm
Aber trotzdem ohne Bedenken gekauft... den es gibt nix auf dem freien Markt und wenn dann für min. 50% mehr.
Stimmt leider in letzter Instanz. Die Bewerbungszeit läuft bis Ende Juni, im Juli wird ausgewertet (warum man dafür nen Monat braucht, versteh ich nicht ganz, aber gut) und im August wirds verkündet. Dann seh ma weiter. Ciao.Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Freuen, dass man überhaupt ein Grundstück bekommt oder weit wegziehen. Das entscheidest alleine Du. Da hilft jegliches Meckern oder Jammern nix.
Du ziehst dir hier aber wohl leider auch nur die Informationen, die du sehen willst und ignorierst die anderen.Ja aber dann musst du doch den Grundstückspreis raus rechnen! Es ging hier thematisch nur um die reinen Erschließungskosten ohne den Preis für das Grundstück als solches. Der ist durch das Erbbaurecht auch nur noch in der Berechnung der Pacht relevant.