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PurpleBee
Vornweg: mir ist bewusst, das aus bautechnischer Sicht ein zeitlich getrenner Bau von zwei Doppelhaushälften (mit ggfs. mehr Aufwand) möglich ist. Darauf zielt meine Frage garnicht ab. Mich interessiert die baurechtliche Sicht bei Grundstücken, die real nicht geteilt werden dürfen.
Folgender Fall: Baugrundstück 500qm, laut Bebauungsplan ausschließlich bebaubar mit Einzelhaus. Teilung ist definitiv nicht möglich, bereits bei der Stadt angefragt. Da der Bodenrichtwert über 800 EUR beträgt, findet sich bei einem stattlichen Kaufpreis von 415.000 EUR zzgl. Nebenkosten in einem 0815-Neubaugebiet seit Monaten kein Käufer. Deshalb Idee mit der Doppelhaushälfte als WEG. Uns wurde das Grundstück (in Komission) + Doppelhaushälfte von einem lokalen Bauträger bereits angeboten, der die 2 Doppelhaushälfte hinstellen würde. In diesem Fall wäre die Frage ja obsolet, da der Bau gleichzeitig stattfindet.
Wie wäre das Vorgehen, wenn zwei (sich unbekannte/bekannte) Parteien das Grundstück kaufen würden, um dann darauf jeweils Ihre Doppelhaushälfte zu planen und bauen? Ist das überhaupt ratsam? Muss/soll die Planung gemeinsam erfolgen? Und müsste der Bau dann baurechtlich zeitgleich "als Einzelhaus" erfolgen? Oder könnte der Bau wie bei real geteilten Grundstücken zeitlich getrennt erfolgen?
Die Suchfunktion konnte mir leider nicht weiterhelfen, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgender Fall: Baugrundstück 500qm, laut Bebauungsplan ausschließlich bebaubar mit Einzelhaus. Teilung ist definitiv nicht möglich, bereits bei der Stadt angefragt. Da der Bodenrichtwert über 800 EUR beträgt, findet sich bei einem stattlichen Kaufpreis von 415.000 EUR zzgl. Nebenkosten in einem 0815-Neubaugebiet seit Monaten kein Käufer. Deshalb Idee mit der Doppelhaushälfte als WEG. Uns wurde das Grundstück (in Komission) + Doppelhaushälfte von einem lokalen Bauträger bereits angeboten, der die 2 Doppelhaushälfte hinstellen würde. In diesem Fall wäre die Frage ja obsolet, da der Bau gleichzeitig stattfindet.
Wie wäre das Vorgehen, wenn zwei (sich unbekannte/bekannte) Parteien das Grundstück kaufen würden, um dann darauf jeweils Ihre Doppelhaushälfte zu planen und bauen? Ist das überhaupt ratsam? Muss/soll die Planung gemeinsam erfolgen? Und müsste der Bau dann baurechtlich zeitgleich "als Einzelhaus" erfolgen? Oder könnte der Bau wie bei real geteilten Grundstücken zeitlich getrennt erfolgen?
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