ᐅ Wo stellen wir Haus und Garage hin?
Erstellt am: 06.01.2014 21:32
flamingo 06.01.2014 21:32
Wanderdüne 07.01.2014 00:26
Ich würde die Garage um 90 Grad drehen und in die Süd-Ost Ecke verschieben, Zufahrt von Norden.
Dann ein langes, eher schmales Gebäude mit Mindestabstand parallel zur Nordgrenze, evtl. mit Ansatz Richtung Süden an der Westgrenze.
WD
Dann ein langes, eher schmales Gebäude mit Mindestabstand parallel zur Nordgrenze, evtl. mit Ansatz Richtung Süden an der Westgrenze.
WD
Wastl 07.01.2014 08:43
Ich denke nicht, dass du so eine Firstausrichtung genehmigt bekommst. Aus städtebaulicher Sicht ist so ein schiefes Haus nicht gerne gesehen. Bei uns würde sowas nicht genehmigt werden. Schaut vom Süden her komisch aus, wenn dein Haus als einziges quer zur Straße steht. Auch wenn man vom Norden drauf zu fährt sieht es ja komisch aus.
ypg 07.01.2014 09:43
Was sagt denn der Bebauungsplan?
Bauexperte 07.01.2014 11:12
Hallo Ingo,
der Geschmack/Rat der User hier wird Dir nichts nutzen ...
Vereinbare einen Termin beim, für Dein Bauvorhaben zuständigen Bauplanungsamt und kläre zunächst die Möglichkeiten. Ich kann mir kaum vorstellen, daß sie Dir freistellen werden, Dein Haus nebst Garage dort zu positionieren, wo es Dir beliebt.
Das Grundstück liegt an einer Ecke - entweder, Du wirst Dich mit der Bestellung des Hauses an die nach oben verlaufende oder unten nach links verlaufende Bestellung der Bestandshäuser halten müssen. Heißt, entweder paßt sich der Hauskörper der einen oder der anderen Firstrichtung/Ausrichtung an. Eine Flucht wirst Du einhalten müssen.
Schau Dir im Weiteren an, wie die Garagen bei beiden Möglichkeiten positioniert sind; ich bin mir relativ sicher, daß nicht das ganz Grundstück als überbaubare Fläche anzusehen ist.
Grüße, Bauexperte
der Geschmack/Rat der User hier wird Dir nichts nutzen ...
Vereinbare einen Termin beim, für Dein Bauvorhaben zuständigen Bauplanungsamt und kläre zunächst die Möglichkeiten. Ich kann mir kaum vorstellen, daß sie Dir freistellen werden, Dein Haus nebst Garage dort zu positionieren, wo es Dir beliebt.
Das Grundstück liegt an einer Ecke - entweder, Du wirst Dich mit der Bestellung des Hauses an die nach oben verlaufende oder unten nach links verlaufende Bestellung der Bestandshäuser halten müssen. Heißt, entweder paßt sich der Hauskörper der einen oder der anderen Firstrichtung/Ausrichtung an. Eine Flucht wirst Du einhalten müssen.
Schau Dir im Weiteren an, wie die Garagen bei beiden Möglichkeiten positioniert sind; ich bin mir relativ sicher, daß nicht das ganz Grundstück als überbaubare Fläche anzusehen ist.
Grüße, Bauexperte
Wanderdüne 07.01.2014 11:43
Auf dem Plan steht "geplante Grenze". Wird ein größeres Grundstück aufgeteilt?
Wenn dies so ist, könnte es Sinn machen, wenn sich beide Parteien z.B. wegen Abstandsflächen in ihren Planungen abstimmen, um gemeinsam mehr aus den Grundstücken herauszuholen. Die gilt besonders für das dann westliche Grundstück.
WD
Wenn dies so ist, könnte es Sinn machen, wenn sich beide Parteien z.B. wegen Abstandsflächen in ihren Planungen abstimmen, um gemeinsam mehr aus den Grundstücken herauszuholen. Die gilt besonders für das dann westliche Grundstück.
WD
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