M
MarcoT
Hallo fischaqua,
ob die Förderung für Sie gut ist, kann ich nicht entscheiden.
Ich persönlich vertrete die folgende Auffassung: Wenn ich schon Hauseigentümer werden will, will ich nicht gleichzeitig weiterhin "Mieter" (bzw. Pächter) des Grundstückes sein. Da kann ich doch gleich zur Miete wohnen bleiben...
Trotzdem ist ein Erbbaurecht eine günstige Möglichkeit zu einem eigenen Haus zu kommen, weil der Grundstückskaufpreis nicht mitfinanziert werden muss. Aber bei jeder künftigen neuen Darlehensaufnahme, die mit einem Grundschuldeintrag ins Grundbuch verbunden ist, ist auch die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. und die Höhe der Zustimmung habe ich in dem Artikel nicht gefunden!
Bei Ihrer Konstellation stört mich aber zusätzlich, dass Sie als Erbbauberechtigte (also Mieter), die Erschließung des Grundstückes bezahlen sollen, dass der Gemeinde gehört.
Ein sehr schlaues Modell - vor allem für die Gemeinde möchte ich behaupten.
Viele Grüße
M. Thiemann
ob die Förderung für Sie gut ist, kann ich nicht entscheiden.
Ich persönlich vertrete die folgende Auffassung: Wenn ich schon Hauseigentümer werden will, will ich nicht gleichzeitig weiterhin "Mieter" (bzw. Pächter) des Grundstückes sein. Da kann ich doch gleich zur Miete wohnen bleiben...
Trotzdem ist ein Erbbaurecht eine günstige Möglichkeit zu einem eigenen Haus zu kommen, weil der Grundstückskaufpreis nicht mitfinanziert werden muss. Aber bei jeder künftigen neuen Darlehensaufnahme, die mit einem Grundschuldeintrag ins Grundbuch verbunden ist, ist auch die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. und die Höhe der Zustimmung habe ich in dem Artikel nicht gefunden!
Bei Ihrer Konstellation stört mich aber zusätzlich, dass Sie als Erbbauberechtigte (also Mieter), die Erschließung des Grundstückes bezahlen sollen, dass der Gemeinde gehört.
Ein sehr schlaues Modell - vor allem für die Gemeinde möchte ich behaupten.
Viele Grüße
M. Thiemann