Wie komme ich aus einem Werkvertrag wieder raus?

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Climbee

Climbee

Tun sie nicht - wie gesagt, ich habe ein Angebot und das habe ich mündlich so angenommen. Das ist mit Handwerkern durchaus üblich, hatten wir mit unseren Schreinern auch so. Also AGBs habe ich nie ausgehändigt bekommen.

Hampshire:
zu 1 und 2) Ja, ich glaube mittlerweile, daß er sich mit diesem Auftrag etwas "überhoben" hat. Wir haben Spiegel bei ihm anfertigen lassen, das war völlig ok. Ob er sich jetzt handwerklich übernommen hat oder einfach einen sch... Lieferanten hat, das kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nur: bis jetzt ist gerade mal ein Glas fehlerfrei geliefert worden und das im zweiten Anlauf. Alle anderen Gläser sind auch bei der zweiten bzw. dritten Lieferung mangelhaft. Aber ich kann den Lieferanten nicht angehen, mein Kontakt ist einzig und allein der von mir beauftragte Glaser.
Lust hat er zu dem Auftrag keinen mehr, aber abbrechen will er auch nicht. Das hat ihn schon einer von unserem Häuslebauerteam gefragt.
zu 3) ich finde, innerhalb eines halben Jahres kann man schon erwarten, daß 6 Verbundglasscheiben fehlerfrei geliefert und angebracht werden. Darüber hinaus haben wir jetzt noch einen Versicherungsfall, weil der Glaser bei der Anbringung ein Kabel angebohrt hat. Die erste Anbringung der Galeriebrüstung war im Übrigen mit dem Ramponieren von Holz und Wand verbunden (was wir dann mit unserem Häuslebauerteam wieder ausgebessert haben - hat ihm nichts gekostet). Das habe ich in meiner Mail mit der Fristsetzung übrigens auch schon angemahnt. Bei erneuter Beschädigung beim Einbau werde ich ihn diesmal zur Ausbesserung und Wiederinstandsetzung in die Pflicht nehmen.
Das Geländer fehlt ja nicht, es besteht nur aus fehlerhaftem (mit Schlieren durchsetztem) Glas. Die Sicherheit ist dadurch nicht gefährdet.
zu 4) genau das ist auch die Frage, die ich mir stelle: was muß ich zahlen? Ich weigere mich, für minderwertiges Glas irgendwas zu zahlen. Weiterhin angefertigt wurden für uns die Halterungen. Die würden wir zahlen (und dann natürlich auch behalten); allerdings möchte ich da als Grundlage die Rechnung des Metallbauers sehen, bei dem diese Teile angefertigt wurden. Gerne darf der Glaser da seinen Aufschlag darauf schlagen - ich befürchte halt nur, der wird da einen deutlich höheren Preis verlanden wollen um so zumindest einen Teil seiner Kosten wieder rein zu kriegen. Bei der Anbringung dieser Metallteile wurde dann durch den Glaser übrigens das Kabel angebohrt...
 
H

hampshire

Bei allem Ärger ist Deine Situation recht komfortabel. Nun denn würde ich erst mal gar nichts machen. Das Geländer ist zwar nicht perfekt, aber derzeit noch sensationell günstig. Entweder es wird irgendwann perfekt oder es bleibt so günstig. Herr Glaser, Du bist am Zug.
Ih habe eine ähnliche Situation mir meinen Wechselrichtern zur Photovoltaik Anlage. Das bestellte und gelieferte Gerät kann nicht angeschlossen werden, da ein DC/DC Wandler fehlt. Damit funktionieren auch nicht die bestellten und noch nicht gelieferten Batterien. Um eine funktionsfähige Anlage zu haben habe ich nun 2 Wechselrichter und Batterien eines anderen Herstellers leihweise bis die Anlage wie bestellt laufen wird. Gezahlt habe ich weder Wechselrichter, noch Batterien. Der Dienstleister ist am Zug. Entweder er bekommt das hin (voraussichtlich Q3/2020) oder es bleibt billig. Natürlich möchte ich die Anlage wie bestellt haben. Geht eben gerade nicht, da fanden wir diese Lösung, die Du ja de facto schon hast.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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