Wert eines Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet?

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Wert eines Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet?
>> Zum 1. Beitrag <<

Nordlys

Nordlys

Ich sage, das versagt hier. Markt zu eng. Stell Dir vor, der Vatikan setzt den Petersdom in immoscout24. Preis VHB. Nun, was ist der Preis für ein unveränderliches, fantastisches, aber doch auch ausser für Messen und zum Begucken kaum nutzbares Weltkulturerbe mit beträchtlichen Folgekosten. Also Büro oder Wohnungen draus machen, geht nicht. Gastronomie , Grossdisko? Eher nicht.
Abriss undenkbar. Kunstwerke, Michelangelo und da Vinci eignen sich weder für die Kellerbar noch für Kunst am Bau in Shanghai. Also, was wäre der Wert zwischen unbezahlbar und unverkäuflich? Ggf. schlägt ne amerikanische Freikirche zu und da gibt es dann statt Messe Evangeliumsshow mit Bekehrungserlebnis und Zungenreden. Dann bringt der Spass einige Zig Millionen. Oder .oder ?oder keiner?
 
M

Mottenhausen

da das schon seit Jahrzehnten bewohnt wird und somit bekannt sein sollte, geh ich davon aus, dass zumindest das Haus selbst als Wohnhaus genehmigt ist.
ganz dünnes Eis. So mancher Schwarzbau bzw. Schwarz-Anbau fallen erst nach Ewigkeiten auf. Nur dadurch, dass sowas schon lange steht, wird es nicht legaler. Hier gibt es nichts, was es nicht gibt.

Wertgutachten ist schade ums Geld. Was soll TE mit der Zahl machen? Dem Verkäufer erpressen wie viel er verlangen darf?

Was mir noch an Infos fehlt: wo liegt das Grundstück: Hinterwelt Pampa wo keiner wohnen will oder 20 Minuten vor der nächsten Großstadt. Das könnte einen Unterschied zwischen 10'000 oder 1'000'000€ bedeuten.
 
Dr Hix

Dr Hix

Ich sage, das versagt hier. Markt zu eng
Ist natürlich ein Argument, schwer einzuschätzen auf Basis der Angaben. Müsste man einen Blick in den lokalen Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses werfen (Kauffälle), um die Sinnhaftigkeit eines Wertgutachtens im Vorfeld einzuschätzen.

Solange aber ohnehin keine Chance besteht den Eigentümer von seiner offensichtlich überzogenen Forderung abzubringen, hat das natürlich generell keinen Zweck. An ein latent "wertvolles" Grundstück glaube ich hier allerdings aufgrund des Bodenrichtwertes nicht, der wäre in Großstadt-Nähe deutlich höher.
 
S

snoopi68

@DrHix
Die gesamte Fläche ist Landschaftsschutzgebiet. Also auch die, auf dem das Haus steht. Deswegen ja das Verbot, selbst wenn ich es abreißen würde, auf die gleiche Stelle was Neues zu bauen. Wieso also sollte man diesen Flächenteil mit dem Bodenrichtwert bewerten und nur den Rest mit dem Preis für Acker/Gartenland?
Will's nur verstehen. Ich akzeptiere (heißt nicht 'ich zahle') jeden Verkaufspreis meiner Vermieter, wenn ich überzeugt werde, dass das Grundstück das auch tatsächlich wert ist. Und nicht einfach mal so gesetzt wird in Erwartung, dass irgendwer diesen hohen Preis schon bezahlen wird. Also jemand mit dem größeren angehäuften Reichtum, ererbt oder sonstwie auf mehr oder weniger dubiose Weise angehäuft (ja, das kann ich so schreiben, denn in den seltensten Fällen kann der Besitzer dieses Reichtums diesen durch eigene gerecht bezahlte Arbeitsleistung sich erarbeiten, aber das ist eine andere Baustelle).

Die Unterscheidung wird wohl gemacht, da es sich um den Außenbereich handelt und somit dort nicht (weiter) gebaut werden darf; es sich mithin also nicht um reguläres Bauland (Bauerwartungsland) handeln kann.
Gilt das allgemein automatisch für Außenbereich? Dachte, nur, wenn es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.

Ich persönlich würde so ein Objekt nur kaufen, wenn es entweder wirklich spottbillig ist, oder ich wenigstens ne Million versenken kann, um mir das richtig schön zu machen.
Ich würd es kaufen, wenn der 'tatsächliche' Wert + X (X abhängig davon, wie ungern ich hier ausziehen will) innerhalb meiner überhaupt möglichen Zahlkraft liegt.

Solange aber ohnehin keine Chance besteht den Eigentümer von seiner offensichtlich überzogenen Forderung abzubringen, hat das natürlich generell keinen Zweck.
Ich denke eher, dass ein Wertgutachten schon dazu beitragen könnte, dass die Eigentümer ihre Forderung korrigieren. Denke, dass sie bisher tatsächlich selbst der Meinung sind, es wäre soviel wert aufgrund mangelndem sich Informierens. Deshalb suche ich jetzt diese Informationen zusammen. Wertgutachten würd natürlich nur beantragt werden, wenn es in diesem Sinne zur Überzeugung beitragen könnte.

@Nordlys
das hier hat zwar durchaus Liebhaberwert, aber zum Glück kommt es nicht ran an den Petersdom.
Darüber, wie eng der Markt ist und wie viel ich bieten müsste, damit mich niemand überbietet, sich Gedanken zu machen, ist für mich sinnlos, da ich es weder bezahlen könnte noch wollte. Denn selbst wenn ich könnte, widerstrebt es mir sehr, in dem sich vor allem die letzten Jahre sich pervers entwickelnden Immobilienmarkt mitzuspielen.
Nein, mir geht es gerade nur darum, den tatsächlichen (heißt für mich: Preistreiberei ausgeschlossen) Wert des Grundstücks zu ermitteln (was eben von der Art der Fläche und daraus folgenden Einschränkungen und von jetzt schon absehbaren größeren Kosten aufgrund des schlechten Straßen- und Hauszustandes mitbestimmt sein sollte) und daraufhin festzusetzen, wie viel ich bereit bin, zu zahlen.
Wenn dann ein anderer einen überteuerten Preis zahlen will, ist es großes Pech für mich, kann ich aber nicht ändern. Also muss ich darüber jetzt auch nicht weiter nachdenken.

Für mich ist die Ermittlung des tatsächlichen Wertes auch deswegen wichtig, da es ja sein kann, dass ich irgendwann gezwungen sein könnte, wieder zu verkaufen. Dann sollte es erstens überhaupt wieder verkaufbar sein und zweitens nicht nur für die Hälfte, die ich dafür bezahle.

@Escroda
Wir haben noch nicht verhandelt. Ich hab nur vor einigen Monaten auf die Preisvorstellung der Verkäufer kurz geantwortet, dass es meiner Meinung nach rein vom Gefühl her wohl eher 80000 Wert wäre. Da haben beide Seiten noch nicht wirklich groß drüber nachgedacht bzw. Informationen eingeholt, welche Einschränkungen bestehen, welche höheren Kosten in nächster Zukunft anstehen usw.
Die eigentliche konkrete Verhandlung steht jetzt in den nächsten Tagen an.

@Mottenhausen
Wertgutachten wär eher für mich selbst interessant, um einen Anhaltspunkt dafür zu haben, wie viel ich selbst bereit bin, zu zahlen s.o.: 'tatsächliche' Wert (z.B. bestimmt durch Wertgutachten) + X (X abhängig davon, wie ungern ich hier ausziehen will).

Das Grundstück liegt eher in der Pampa. 30 Minuten Autofahrt von der nächsten Großstadt entfernt (würd ich als Pampa bezeichnen; zumindest für die meisten meines Bekanntenkreises schon so weit (für Inner-Stadtentfernungen gewöhnte Menschen), dass es schon eines besonderen Anlasses bedarf, um sie rauszulocken).
 
C

Caidori

Hey, also ich kann dir sagen wie die Bank unser Grundstück bewertet hat bzw wie es bei uns gerechnet wird. (Außenbereich, Grundstück 2700qm)

Zur Berechnung werden 1x 1000qm abgezogen, diese werden mit dem vom Kreis geschätzten Wert von ~60 € bewertet.
1000qm deswegen, weil normale Baugrundstücke hier so gut wie nie größer sind.
~60€, weil man ja irgendwie den Wert berechnen muss ist ein Mischwert aus dem Preis für günstige Bauland und Acker-/Grünfläche.
Heißt also Teil 1 des Grundstücks hat nen Wert von 60000€.

So nun zu dem Rest des Grundstücks, der würde mit dem Preis für Acker-/Grünfläche berechnet, machte 15 € und somit nen Wert von 25500€.

Also gesamt für das Grundstück 85500€, inkl altem Haus war der Schätzwert 170000€.

Einfach mal beim Kreis nachfragen wie das bei euch berechnet wird, so würde ich mal starten. Und bzgl Wertgutachten, das machen die Notare bei uns zb auch einfach an Mittelwerten fest nach umbautem Raum zb.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben